Ab Januar: Für Millionen Mieter gibts es bald mehr Geld

Eine Frau zählt Geld aus ihrem Geldbeutel.
Symbolbild © istockphoto/dragana991

Ab Januar tritt eine neue Regulierung für das Wohngeld in Kraft. Für viele gibt es mehr Geld.

Ab Januar können sich viele Bürger über eine lukrative Neuerung freuen. Das ließ die Bundesregierung verlauten. Dabei handelt es sich um die „größte Wohngeldreform“, die es wohl in der deutschen Geschichte gegeben hat.

Wohngeld Plus für Geringverdiener

Das neue Programm heißt „Wohngeld Plus“ – von diesem Zuschuss können ab sofort circa zwei Millionen Haushalte profitieren. Doch müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllt werden. Bislang hatten nur 600.000 Menschen Zugang zum ursprünglich Wohngeld-Modell und konnten sich den begehrten Zuschuss sichern.

Zu den Betroffenen sollen Alleinerziehende, Senioren und Familien mit einem geringen Einkommen gehören. Wohngeld Plus leistet demnach eine Unterstützung bei der Miete oder beim Tilgen eines Immobilienkredits. Im Grunde genommen soll das Menschen betreffen, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Schätzungen der Bundesregierung zufolge sind das circa 1,4 Millionen Haushalte. Sie können einen staatlichen Mietzuschuss beantragen.

Mehr Wohngeld vom Staat ab Januar

Es gibt aber noch andere Unterschiede zum Vorgängermodell. Diese betreffen zum Beispiel die Höhe des Zuschusses. Die Auszahlung soll von einst 180 Euro auf 370 Euro steigen. Das bedeutet eine Erhöhung des Wohngelds um 190 Euro im Durchschnitt. Ein sattes Plus von 105 Prozent.

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Nach Angaben der Bundesregierung soll eine Komponente für die Heizkosten ebenso folgen. Der Bundesbauministerin Klara Geywitz zufolge möchte man einen fairen und sozial gerechten Beitrag zur Klimawende leisten und die Menschen mit einem geringeren Einkommen gezielt unterstützen.

Große Gruppe der Wohngeldbezieher

Das Wohngeld Plus richtet sich nicht nur an die Mieter. Zukünftig sollen auch Eigentümer diese Unterstützung beantragen können. Eine Ausnahme bilden die Bezieher von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld. Ausgenommen von der Gruppe der Wohngeldbezieher seien laut Bundesregierung auch Studenten, die Bafög bekommen. Die Überprüfung auf Berechtigung erfolgt für jeden Fall individuell, schließlich fließen viele Faktoren in die Überprüfung mit ein.

Interessierte können einen Antrag bei der örtlichen Wohngeldstelle einreichen. In einigen Kommunen ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Im Antrag enthalten sind Unterlagen, aus denen die Miete und das Einkommen hervorgehen. Am besten geben Antragsteller ihre Unterlagen persönlich ab, so lassen sich Rückfragen unkompliziert stellen.