
Die Bundesregierung bietet ihren Bürgern ab Juli einen riesigen Zuschuss an. Die neuerliche Finanzspritze von 30.000 Euro gibt es allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und gegen Vorlage eines Antrags.
Bis zu 30.000 Euro geschenkt: Mit einer neuen Bezuschussung will der Staat bald mehr Wohnraum schaffen und unterstützt Umbauten mit hohen Summen. Damit beabsichtigt die Regierung, der Wohnungsnot entgegenzuwirken.
Ab Juli: Bundesregierung startet neues Förderungsprogramm
In Deutschland herrscht ganz klar ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Mit einem neuen Förderungsprogramm will die Bundesregierung jetzt Abhilfe schaffen. Unter der Flagge „Gewerbe zu Wohnen“ hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Programm ins Leben gerufen, das sich diesem Problem widmen soll. Der Startschuss dafür fällt im kommenden Juli. Ziel des Programms ist es, aus leer stehenden Immobilien Wohnungen zu schaffen.
Insbesondere Gewerbeimmobilien mit wenig Nutzungsperspektive stehen dabei im Fokus. Diese trügen viel Potenzial, um auf klimaschonende Weise um- statt neu zu bauen. Um den Anreiz für Interessenten zu vergrößern und finanzielle Entlastung zu schaffen, zeigt sich der Staat spendabel. Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 300 Millionen Euro an Förderungsgeldern bereit.
Bis zu 30.000 Euro pro Wohnung
Auf Antrag, der noch vor Baubeginn gestellt werden muss, ist somit ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Außerdem darf die Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zum Wohnen dienen – danach ist dies allerdings erforderlich. Nach dem Umbau muss demnach mindestens eine neue Wohnung entstehen. Bundesministerin Verena Hubertz beschäftige sich schon lange mit diesem Widerspruch, dass so viele Räumlichkeiten – oder ganze Gebäude – leer stehen, während Tausende händeringend nach Wohnraum suchen.
Und je größer die Gewerbeimmobilie und umfangreicher die Ausgaben für die Sanierung sind, desto höher fällt auch der Zuschuss aus. Jedoch sind 30.000 Euro pro Wohnung die Obergrenze. Bei günstigeren Projekten fällt der Betrag entsprechend geringer aus. Als Faustregel gelten 30 Prozent der Gesamtkosten. Das bedeutet auch: Überschreitet dieser Betrag 100.000 Euro, muss der Rest aus eigener Tasche finanziert werden. Nicht in den Zuschuss fallen überdies energetische Baumaßnahmen, die allerdings verpflichtend für die Genehmigung sind. Die Antragstellung erfolgt über die KfW und ist befristet bis zum 31. Dezember 2026.
(Quellen: Bundesregierung, Bundesbauministerium, Förderprogramm, dpa)














