Ab sofort: Arbeiter müssen Krankheit nachweisen – trotz Attest

Krankenschein beim Arzt.
Symbolbild © istockphoto/Ralf Liebhold

Karlsruhe Insider: Krankmeldung muss nachgewiesen werden.

Ein Unternehmen hat die Krankmeldung einer Mitarbeiterin angezweifelt und ihr aus diesem Grund für die Fehltage kein Gehalt gezahlt. Nun erklärt das Bundesarbeitsgericht, dass dies rechtens sei.

Das Bundesarbeitsgericht stärkt damit die Rechte der Arbeitgeber, obwohl seit Oktober für die Krankschreibungen ein neues System gilt. Somit kann praktisch jeder Arbeitgeber die Krankmeldung seines Angestellten infrage stellen und ihm für die Fehltage kein Geld auszahlen.

Am Mittwoch tagte in Erfurt der dafür zuständige fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichtes, weil eine Mitarbeiterin aus Niedersachsen gegen den Arbeitgeber auf Zahlung des fehlenden Gehalts Klage eingereicht hatte. Dieser Senat erklärte, dass durchaus ein Zweifel gegeben sein kann, wenn die Krankmeldung gleichzeitig mit einer Kündigung fällt.

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Wenn Arbeitnehmer, denen gekündigt worden ist und diese dann sich von einem Arzt bis zum Ablauf der Kündigung krank schreiben lassen, müssen mit Abzug von Gehalt für die fehlenden tage rechnen.