Karlsruhe Insider: Krankmeldung ist nachzuweisen.
Ein Unternehmen hat die Krankheit einer Mitarbeiterin angezweifelt und ihr das zustehende Gehalt verweigert, obwohl eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlag. Dies wollte die Mitarbeiterin nicht so einfach hinnehmen und klagte gegen ihren Arbeitgeber.
Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass ein solches Verweigern unter Umständen möglich sei, wenn der Arbeitgeber die Krankheit anzweifelt.
Der zuständige fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichtes entschied, dass besonders dann eine Krankmeldung angezweifelt werden darf, wenn die Krankschreibung gleichzeitig mit einer Kündigung dem Arbeitgeber vorgelegt wird.
Arbeitnehmern, welche direkt nach einer Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, kann unter Umständen die Weiterzahlung des Gehalts verweigert werden, da der Arbeitgeber in dem Moment davon ausgeht, dass die Krankschreibung nur aufgrund der Kündigung vorgelegt wurde.
Normalerweise gilt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Beweis für eine Krankheit.
In diesem Fall einer Mitarbeiterin aus Niedersachsen hatte der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, da er annehmen musste, dass die Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund der Kündigung erfolgte.
Zunächst gab das Landesarbeitsgericht der Frau recht.
Diesmal klagte allerdings die Arbeitgeberin dagegen – und dieses Mal bekam die Arbeitgeberin recht.