Dieselkäufer hoffen auf höchstrichterliche Entscheidungen zu ihren Ansprüchen im Abgasskandal. Langsam, aber sicher laufen die Fälle beim BGH auf. Dabei geht es erstmals um Schadenersatz direkt von VW.
Karlsruhe (dpa) – Knapp vier Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals erreichen mehr und mehr Klagen betroffener Autobesitzer die letzte Instanz. Bei den obersten Zivilrichtern des Bundesgerichtshofs (BGH) liegen inzwischen mehr als 30 Verfahren, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte.
Drei davon sind von Oberlandesgerichten zugelassene Revisionen. Über diese Klagen wird der BGH also in jedem Fall entscheiden. Dabei geht es jeweils um Schadenersatz-Forderungen gegen Volkswagen als Hersteller. In allen anderen Fällen will die unterlegene Partei über ihre Beschwerde beim BGH die Zulassung ihrer Revision erst noch erreichen. Das kann schon an formalen Hürden scheitern.
In diesem Jahr seien wichtige Weichenstellungen eher nicht mehr zu erwarten, sagte die Sprecherin. Über das Braunschweiger Urteil, das der Rechtsdienstleister Myright angefochten hat, werde definitiv erst 2020 verhandelt. Die allermeisten Verfahren beschäftigten noch die Instanzgerichte. «Die große Welle hat uns noch nicht erreicht. Höchstrichterliche Entscheidungen zum Diesel werden sehnsüchtig erwartet. Sehr viele grundsätzliche Rechtsfragen sind ungeklärt – und werden deshalb von den Landgerichten und Oberlandesgerichten überall unterschiedlich beantwortet. Gibt es ein BGH-Urteil, folgen die unteren Gerichte ganz überwiegend dieser Rechtsauffassung.
Aber noch wurde keine einzige Diesel-Klage in Karlsruhe verhandelt. Zwei Verhandlungen waren eigentlich für Anfang des Jahres angesetzt gewesen. Beide klagenden Autokäufer machten allerdings kurz vorher einen Rückzieher – einmal offiziell, einmal sehr wahrscheinlich wegen eines Vergleichs, also einer vorteilhaften Einigung ohne Urteil.
Beim zweiten Mal ließ der zuständige Achte Zivilsenat sich das nicht bieten: In einem Überraschungscoup gingen die Richter mit einem sogenannten Hinweisbeschluss an die Öffentlichkeit. Das ist eine vorläufige Rechtseinschätzung, die normalerweise nur die Anwälte bekommen, um sich besser auf die Verhandlung vorbereiten zu können. Seither ist immerhin klar, dass der BGH die illegale Abgastechnik als Sachmangel einstuft. Das ist Grundvoraussetzung, um erfolgreich gegen den Händler vorzugehen. Im Beschluss steht auch, dass Neuwagenkäufer trotz zwischenzeitlichem Modellwechsel einen Anspruch darauf haben können, dass ihnen ihr Händler ein mangelfreies Ersatzauto gibt.
Auch die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW, der sich rund 430 000 Autokäufer angeschlossen haben, wird am Ende in Karlsruhe landen. Noch hat die Verhandlung am OLG Braunschweig aber gar nicht begonnen. Prozessauftakt ist am 30. September.