
Karlsruhe Insider: Seit 1. Oktober 2021.
In den ganzen Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gab es bei einem Besuch des Arztes immer den gelben Schein für die Krankschreibung. Ein Schein musste direkt beim Arbeitgeber abgegeben werden.
Seit dem 1. Januar 2021 sollte es eigentlich die digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeit geben. Da aber wegen der Corona-Pandemie die Ärzte zu viel zu tun haben, wurde die digitale Übermittlung zunächst auf den 1. Oktober 2021 verschoben werden.
Da die Ärzte auch im Oktober zu viel mit Corona beschäftigt sind, soll die digitale Krankmeldung nun zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Die Arbeitsunfähigkeit wird nun digitalisiert. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber nur mitteilen muss, wie lange er arbeitsunfähig krank geschrieben ist. Der gelbe Schein entfällt. Der Arzt übermittelt der Krankenkasse digital die Krankmeldung.
So soll es eigentlich sein. Ob die digitale Krankmeldung nun vollzogen wird, konnte bei Redaktionsschluss noch nicht bestätigt werden.














