Änderung: Bundesland will neues Gesetz in Schulen einführen

Zwei Mädchen sitzen in einem Klassenraum an einem Tisch und lachen in die Kamera. Der Raum sieht ansonsten leer aus, denn die Klassenkameraden fehlen.
Symbolbild © imago/Funke Foto Services

Nordrhein-Westfalen will ein neues Gesetz in Schulen festschreiben. Der Gesetzentwurf sieht deshalb zusätzliche Befugnisse für Schulleitungen sowie weitere Änderungen im Schulalltag vor.

Damit reagiert die Landesregierung auf die zunehmenden Herausforderungen an den Schulen. Der Entwurf soll den Schulleitungen künftig mehr Handlungsspielraum bei disziplinarischen Maßnahmen geben.

Bundesland plant früheres Eingreifen an Schulen

Wenn es an Schulen zu schwerwiegenden Zwischenfällen kommt, zeigen sich häufig schon zuvor Hinweise auf mögliche Probleme. Nicht jede Gefahr entsteht plötzlich oder ohne Vorzeichen. Oft fallen Verhaltensweisen auf, die Lehrkräfte oder Schulleitungen aufmerksam machen. Deshalb gewinnt die Frage an Bedeutung, ob Schulen früher reagieren sollten, anstatt erst nach einem Vorfall Maßnahmen einzuleiten. Viele Entscheidungen dienen nicht nur der Aufarbeitung von Ereignissen, sondern auch deren Vermeidung. Wer Risiken rechtzeitig erkennt, kann unter Umständen Schäden verhindern. Genau an diesem Punkt setzt die Landesregierung mit den geplanten Änderungen an und rückt die Prävention stärker in den Mittelpunkt.

Neues Gesetz in Schulen: NRW plant Änderungen

Lehrkräfte tragen Verantwortung für den Unterricht und die Sicherheit an Schulen. Dennoch stoßen sie im Schulalltag mitunter an Grenzen. Sie müssen Vorfälle zunächst einordnen, Gespräche führen und rechtliche Vorgaben beachten. Nicht jede Situation erlaubt daher ein sofortiges oder weitreichendes Eingreifen. Hinzu kommt, dass bestimmte Entscheidungen nicht allein in den Händen einzelner Lehrkräfte liegen. Gerade bei schwerwiegenden Verdachtsfällen oder möglichen Gefährdungen übernehmen häufig Schulleitungen eine zentrale Rolle.

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Künftig sollen Schulleiter bereits tätig werden können, wenn konkrete Anhaltspunkte auf mögliche Gefahren für den Schulbetrieb oder für einzelne Personen hindeuten. Das Land verfolgt damit das Ziel, Risiken nicht erst nach einem Vorfall zu begegnen. Nach den Plänen könnten Schulleitungen bei schwerwiegenden Hinweisen vorsorgliche Maßnahmen ergreifen und betroffene Schüler zeitweise vom Unterricht ausschließen. Als Beispiele nennt die Landesregierung Drohungen oder Situationen, in denen das Mitführen einer Waffe beobachtet wird. In solchen Fällen soll ein Ausschluss vom Schulbesuch für einen begrenzten Zeitraum von bis zu vier Wochen möglich sein, um die Sicherheit an der Schule zu gewährleisten.

(Quellen: NRW-Schulministerium, RUHR24, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)