Deutschland plant große Veränderung bei Corona-Impfstatus

Booster-Impfungen
Symbolbild

Und wieder einmal könnte sich alles ändern, was den Impfstatus von Corona betrifft. Offenbar arbeitet die Ampel-Koalition an Änderungen.

Der Corona-Impfstatus steht erneut auf der Kippe. Die Verantwortlichen der Koalition beraten aktuell über Änderungen und Neuerungen hierzu.

Änderungen im Impfstatus geplant

Ganz offenbar möchte die Ampel-Regierung nun wieder Änderungen vornehme, was den Corona-Impfstatus betrifft. Die Gespräche darüber sind anscheinend bereits im Gange. Die Änderungen könnten ab Oktober gültig werden.

Die schlechte Nachricht trifft vor allem Zweifach-Geimpfte, die dann ihren Status als vollständig Geimpft verlieren würden. Dies stößt auf Widerstand und auf Kopfschütteln. Doch das scheint die Koalition nicht zu interessieren. Der Immun-Status ist in der Pandemie wie eine Art Eintrittskarte.

Änderungen im Infektionsschutzgesetz machen es möglich

Aufgrund der vorangegangenen Änderungen und Neuerungen im Infektionsschutzgesetz sollen die Änderungen im Corona-Impfstatus dadurch begründet sein. Das bedeutet, dass aufgrund dieser Basis der vollständige Impfschutz bei einer zweimaligen Impfung nicht ausreichend gegeben sein soll. Künftig werden also hierfür mindestens drei Impfungen benötigt, um den Corona-Impfstatus aufrecht zu erhalten.

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Der Entwurf für diese Änderungen soll bereits sogar von der Fraktion so abgenommen worden sein. Dabei ist aber zu betonen, dass es noch weitere Änderungen geben kann, die im Laufe der Woche noch hinzugefügt werden können. Dazu sollen auch Experten zu der Thematik gehört werden, um deren Expertise mit einfließen zu lassen.

Es soll Ausnahmen geben

In der Tat klingt dies nun merkwürdig, da eine einheitliche und abschließende Regelung zu diesem Thema für alle sehr wichtig wäre. Doch es soll Ausnahmen geben. Denn, wer nur zweifach geimpft ist und aber durch einen Bluttest vorweisen kann, dass er vor der ersten Impfung genügend Antikörper besaß. Doch das ist die Schwierigkeit: Der Test muss vor der ersten Impfung gemacht werden.

Und wer zwischen der ersten und der zweiten Impfung infiziert war, oder nach der zweiten Impfung mit Corona infiziert war. Auch diese Personen können dann eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen. Hier genügt dann die Zweifach-Impfung.