AfD zieht wegen nächtlicher Bundestagssitzung nach Karlsruhe

Von Carsten Naber - Eigenes Werk

Karlsruhe-Insider / Berlin (dpa) – Die AfD ist wegen einer nächtlichen Bundestagssitzung, in der ihr das Feststellen der Beschlussunfähigkeit des Parlaments verweigert wurde, vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Dieses soll Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier per einstweiliger Anordnung untersagen, drei anschließend vom Bundestag beschlossene Gesetze zu unterzeichnen und auszufertigen. Parallel zum Antrag in Karlsruhe ersuchte die AfD-Fraktion Steinmeier selbst in einem Schreiben, auf diese Schritte zu verzichten. Die Gesetze könnten damit nicht in Kraft treten.

Auch bei wohlwollendster Betrachtung komme man nicht auf 100 Abgeordnete, die am 28. Juni um 01.27 Uhr morgens noch im Plenarsaal waren, sagte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner am Mittwoch in Berlin. Zur Beschlussfähigkeit hätte mindestens die Hälfte der
Abgeordneten, also 355, anwesend sein müssen. Die AfD beantragte damals einen sogenannten Hammelsprung, um die Beschlussunfähigkeit feststellen zu lassen. Der Sitzungsvorstand um Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) sah aber keine Notwendigkeit für diesen Schritt. Das Bundestagspräsidium, in dem die AfD nicht vertreten ist, stellte sich anschließend hinter die Entscheidung und wies den AfD-Vorwurf des Rechtsbruchs zurück.

Der AfD-Prozessbevollmächtigte Ulrich Vosgerau sagte am Mittwoch, die in der Nacht noch beschlossenen Gesetze seien verfassungswidrig zustande gekommen. Es handele sich um «Geistergesetze». Sollten diese nicht gestoppt werden, werde die AfD in Karlsruhe eine Organklage wegen der Verletzung der Rechte des Bundestags anstrengen. Brandner
kritisierte das Vorgehen in der nächtlichen Sitzung scharf: «Wir haben mal wieder in den Abgrund des Parlamentarismus der deutschen Nachkriegsgeschichte geschaut.»

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