Ahnungslos: Fast 200 Euro Zuschuss stehen nun für Eltern bereit

Eine Familie aus Papier. Mutter, Vater und Kinder halten sich an den Händen. Die Papierfamilie liegt auf mehreren Banknoten. Es handelt sich um grüne 100-Euro-Scheine.
Symbolbild © imago/CHROMORANGE

Fast 200 Euro Zuschuss stehen für Eltern bereit, die die Haushaltskasse deutlich entlasten. Laut Statistiken rufen jedoch weiterhin nicht alle anspruchsberechtigten Familien das Geld auch tatsächlich ab.

Da die Haushaltskasse vieler Familien stark gebeutelt ist, ist es umso verwunderlicher, dass bislang nicht alle Eltern den Zuschuss von fast 200 Euro beanspruchen. Sie lassen ihn einfach ungenutzt.

Jeder Cent zählt: „Viele wissen nichts davon“

Gerade die Kassen der Familien werden wieder enorm strapaziert. Denn der Nachwuchs muss nicht nur zur Schule, sondern ist mitunter auch in Vereinen und sonstigen Aktivitäten involviert. Wer dann ständig mit dem Auto unterwegs ist, merkt dies unmittelbar an den Spritpreisen und dem immer leerer werdenden Portemonnaie. Und wer auch noch Sozialleistungen vom Staat bekommt und ohnehin nicht seinen eigenen Lebensunterhalt allein bestreiten kann, merkt dies gleich noch sehr viel deutlicher.

Zudem gehen die Anschaffungen für Kindergarten und Schule ganz schön ins Geld. Auch Materialien sowie Klassenfahrten müssen Eltern bezahlen, was so manche Familie an den Rand des Existenzminimums bringt. Und obwohl der Staat so manche zusätzliche Hilfe bietet, wissen viele Familien nichts davon. Also nutzen sie auch nicht die Möglichkeiten.

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200 Euro Zuschuss stehen Eltern zu: Das muss man dafür tun

Wer Bürgergeld bezieht, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Mit diesem übernimmt der Staat beispielsweise die Kosten für Klassenfahrten sowie Beiträge zu Vereinen und andere Ausgaben, die für den Nachwuchs anfallen.

Dazu gehören auch die 195 Euro Schulgeld, die Eltern zusätzlich bekommen können. 130 Euro gibt es für das neue Schuljahr und werden meistens im August ausgezahlt. Die anderen 65 Euro gibt es zum Halbjahr im Februar. Wer Bürgergeld bezieht, muss keinen zusätzlichen Antrag stellen. Der 200-Euro-Zuschuss wird automatisch mit dem Bürgergeld ausgezahlt. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, muss bei der entsprechenden Gemeinde einen Antrag auf die Leistungen stellen. Informationen dazu findet man in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Stadt oder Kommune, die für einen zuständig ist.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)