Ahnungslos: Über 10.000 Zuschuss vom Staat nun freigeschaltet

Ein Mann hält einen Geldumschlag mit vielen Geldscheinen darin. Einen 100-Euro-Schein hat er bereits herausgenommen und hält ihn in der rechten Hand. Der Untergrund ist grau.
Symbolbild © istockphoto/yul38885

Nicht alle kennen diesen besonderen Zuschuss vom Staat. Dabei haben zahlreiche Menschen in Deutschland Anspruch auf das Geld. Wer von der finanziellen Hilfe profitieren und einen Antrag stellen will, sollte folgende Details kennen.

Ein spezielles Vorhaben wird vom Staat belohnt. Allerdings gibt es einige Bedingungen, um sich das Geld zu sichern und so den Zuschuss voll auszuschöpfen.

Aufgepasst: Für dieses Vorhaben gibt es jetzt finanzielle Hilfe

Deutschland will klimaneutral werden, wobei die Umsetzung bis 2045 erfolgt sein soll. Hier setzt unter anderem das Heizungsgesetz an: Es schreibt klare Regeln für Eigentümer vor. Neue Heizungen müssen demnach zu einem großen Teil mit grüner Energie laufen. Weil der Wechsel auf moderne Technik jedoch viel Geld kostet, stehen viele vor einer finanziellen Herausforderung. Deshalb greift der Staat helfend mit Zuschüssen ein. Wer sich für eine umweltfreundliche Anlage entscheidet, bekommt demnach finanzielle Unterstützung.

Zuschuss vom Staat sichern ‒ die Details für Antragsteller

Die Förderbank KfW genehmigt unter bestimmten Bedingungen die Übernahme von bis zu 70 Prozent der gesamten Kosten, die beim Umbau entstehen. Die Summe baut sich aus mehreren Teilen auf, die Antragsteller miteinander kombinieren können. Zunächst gibt es für jeden eine feste Grundförderung, die sich auf 30 Prozent beläuft. Hinzu kommen verschiedene Boni, die das Geld weiter anheben. Wer eine Erdwärmepumpe oder eine Anlage mit natürlichem Kältemittel wählt, bekommt zum Beispiel fünf Prozent extra. Weitere 20 Prozent erhalten Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung zügig ausbauen lassen.

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Auch Familien mit geringeren Mitteln werden unterstützt: Wer weniger als 40.000 Euro vorweisen kann, sichert sich einen weiteren Aufschlag in Höhe von 30 Prozent. Weil die erlaubten Kosten bei einem Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt sind, liegt das reguläre Limit bei 21.000 Euro. Gut zu wissen: Eigentümer von Wohnungen müssen den Antrag für ihren eigenen Anteil selbst stellen, während die Hausverwaltung den Grundantrag für das gesamte Gebäude übernimmt. Eine unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft weiter, um sich zu orientieren und die weiteren Schritte zu planen.

(Quellen: Finanztip, KfW, dpa)