Aktueller Gipfel in Deutschland: Details zum Mega-Lockdown sickern durch

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Bund und Länder sind sich einig

Es herrscht Einigkeit in diesen Punkten.

Die Kontaktbeschränkungen sind nur zwischen einem Haushalt und einer nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Das Tragen von medizinischen Masken ist Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkauf. FFP2-Masken können, müssen aber nicht getragen werden.

Im öffentlichen Nahverkehr sollen die Kontakte reduziert werden. Nach Möglichkeit sollen die Unternehmen Homeoffice einführen.

Das Fahrgastaufkommen in den Stoßzeiten soll entzerrt werden.

Streitpunkte gibt es noch bei den nächtlichen Ausgangssperren, wie sie Bayern schon eingeführt hat. Es besteht noch keine Pflicht zum Homeoffice.

Der Lockdown wird bis mindestens 14. Februar verlängert werden.

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Religiöse Zusammenkünfte sollen nur erlaubt werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.

Schulen sind grundsätzlich bis zum 15. Februar geschlossen, damit sich die Mutation des Corona-Virus nicht dort ausbreiten kann.