Alle Infos! Coronavirus-Shutdown wird in Baden-Württemberg gelockert

ARCHIV - Foto: Bernd Thissen/dpa

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Schritt für Schritt soll sich das Leben für die Menschen im Südwesten normalisieren.

Wichtige Marksteine auf dem Weg vom coronabedingten Stillstand zurück zum gewohnten Alltag hat die baden-württembergische Landesregierung am Samstag veröffentlicht.

Die vom Ministerrat beschlossene fünfte Anpassung der Corona-Verordnung reicht von Öffnungsreglungen für Geschäfte bis hin zu Kriterien für den Wiederanlauf der Schulen. Weiterhin gelten die Abstandsregeln und die Kontaktbeschränkungen. Die Entscheidungen im Einzelnen:

– Öffnung der Läden: Nur Einzelhandelsbetriebe mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen an diesem Montag öffnen. Dabei müssen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Unabhängig von der Fläche dürfen auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen am Montag wieder loslegen. Cafés und Eisdielen können jetzt wie Gaststätten außer Haus verkaufen.

– Gastronomie: Für die leidgeplagten geschlossenen Gaststätten, Hotels und Pensionen ist noch kein Ende der Zwangspause in Sicht.

– Büchereien: Sie können ab sofort unter Auflagen wieder aufmachen.

– Friseure: Sie dürfen voraussichtlich vom vierten Mai an den haarigen Wildwuchs auf den Köpfen der Baden-Württemberger beenden.

– Schulen: Ab dem vierten Mai gehen diejenigen Schüler der allgemeinbildenden Schulen wieder in den Unterricht, bei denen in diesem und dem kommenden Jahr die Abschlussprüfungen anstehen. Auch die Abschlussklassen der beruflichen Schulen beginnen dann wieder.

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– Kitas: Zum Leidwesen vieler Eltern bleiben die Kitas auf unbestimmte Zeit geschlossen. Allerdings wird die Notbetreuung in Kitas, Grund- und weiterführenden Schulen ausgeweitet, unter anderem auch auf Schüler bis zur siebten Klasse. Auch weitere Berufsgruppen neben Polizisten, Feuerwehrleuten oder medizinischem Personal sollen
Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder geltend machen können.

– Hochschulen: Der Studienbetrieb wird am kommenden Montag digital wieder aufgenommen. Veranstaltungen, die die Anwesenheit der Studierenden erfordern, werden nur wenn zwingend notwendig und unter Schutzvorkehrungen stattfinden.

– Veranstaltungen: Sie sind grundsätzlich bis 3. Mai untersagt. Das Verbot für Großveranstaltungen gilt nach einer Entscheidung von Bund und Ländern bis mindestens 31. August.

– Religionsausübung: Es gibt noch keine konkreten Aussagen dazu, wann Gläubige jedweder Religionsgemeinschaft wieder zusammen ihren Glauben ausüben können. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will mit den Vertretern der Religionsgemeinschaften über Lösungen im Einklang mit dem Infektionsschutz sprechen.

– Mundschutz: Das Tragen einer Schutzmaske wird im Südwesten nicht zur Pflicht, aber empfohlen, insbesondere im Nahverkehr und beim Einkaufen.