
Es ist extrem kalt in weiten Teilen Deutschlands. Kein Wunder, dass die Menschen Angst vor dem Winter-Blackout haben. Sollten die Heizungen ausfallen, könnte es in vielen Einrichtungen sehr ungemütlich werden.
Heizungen, die in Schulen ausfallen, sind wohl der Alptraum vieler Eltern. Insbesondere an kalten Tagen kann das jedoch schnell passieren. Die Angst vor dem Winter-Blackout steigt.
In der Schule: Schüler frieren
Immer mehr Menschen haben Angst vor dem Winter-Blackout. Nachdem in den vergangenen Tagen vor allem der Stromausfall in Berlin für Furore sorgte, fragen sich nun immer mehr Leute, was wohl passiert, wenn Strom und Heizungen ausfallen. Ganz besondere Angst hat man da oft um die Kinder. Denn wenn die Heizungen in den Schulen ausfallen, friert der Nachwuchs schnell. Fakt ist nämlich: Kalte Räume sind kein Grund für eine automatische Schulbefreiung. Ob der Unterricht ausfällt, sollte ein Raum nicht warm genug sein, muss von der Schulleitung entschieden werden. Gesetzlich ist jedoch immerhin geregelt, dass ein Klassenzimmer ungefähr 20 Grad warm sein soll. Diese Vorgabe gilt auch für andere Arbeitsräume. Sollte es kälter werden, sind die Schulleitung oder auch der Arbeitgeber gezwungen, etwas dagegen zu tun.
Ein Winter-Blackout, bei dem die Heizungen in den Schulen ausfallen, befreit also nicht automatisch vom Schulbesuch. Tatsächlich besteht eine generelle Schulpflicht – auch wenn extremes Wetter herrscht. Egal ob bei Glatteis, Hitze oder großer Kälte. Eltern haben hier kaum Handlungsspielraum, denn eine Entscheidung über den Unterricht trifft immer die Schule bzw. das Schulamt.
Experten warnen: „Heizungen fallen aus!“
Bleibt nur die Frage, wer bei einem Winter-Blackout, bei dem die Heizungen in der Schule ausfallen, eigentlich zuständig ist. Und sind tatsächlich in den meisten Fällen die Kommune bzw. die Landkreise. Die Schulen selbst entscheiden nämlich nicht über Sanierungen, sie können lediglich bei akuten Gefahren kurzfristige Maßnahmen treffen. Andernfalls müssen sie die Mängel entsprechend melden.
Befürchten Eltern, dass in der Schule Heizungen ausfallen oder andere Mängel an dem Schulgebäude entstehen, können sie sich neben der Schulleitung selbst auch an den Schulträger oder direkt an das Kultusministerium des Landes wenden.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Auswertungen meteorologischer Modelle)














