Millionen Bürger könnte es nun hart treffen, denn die Ampel-Koalition will einiges an Geld für die Empfänger des Bürgergelds streichen.
Millionen von Bürgern müssen jetzt um ihre Wohnung bangen, denn der Staat will Geld streichen. Wir erklären, welche Leistungen für Bürgergeld-Empfänger auf der Kippe stehen.
Kürzungen beim Bürgergeld
All diejenigen, die Bürgergeld empfangen, müssen jetzt um die monatliche Überweisung bangen, denn die Ampel-Koalition hat drastische Pläne. Bundesfinanzminister Christian Lindner verkündete jüngst, dass besonders im sozialen Bereich Geld gespart werden soll. Da vor allem Menschen ohne Beschäftigung auf die Leistungen des Staates angewiesen sind, könnte die Änderung diese Bürger hart treffen und sogar einige Existenzen bedrohen. Denn bisher erhalten Bürgergeld-Empfänger nicht nur finanzielle Unterstützung, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sondern sie bekommen auch Leistungen für ihre Unterkunft und die Heizung (KdU).
Medienberichten zufolge will die Ampel jedoch genau dieses Geld für Millionen Bürger schon bald kürzen. Damit möchten die Verantwortlichen die Ausgaben für die KdU im Jahr 2024 von 10,4 auf 9,7 Milliarden senken. Momentan ist es so, dass der Staat 68,8 Prozent der anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung trägt. Den Restbetrag übernehmen die zuständigen Kommunen. Mit weniger Leistungen wird es für Empfänger auf dem aktuellen Wohnungsmarkt noch schwieriger werden, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Unklare Zukunft
Die Kürzungen sind bereits im Entwurf für den Bundeshaushalt des Jahres 2024 festgehalten. Unklar ist bisher jedoch, wie genau diese umgesetzt werden sollen und was genau sich für Bürgergeld-Empfänger ändert. Nach aktuellem Stand werden die für Unterkunft und Heizungen zur Verfügung stehenden Leistungen allerdings im nächsten Jahr definitiv geringer ausfallen. Das heißt, dass Betroffene mit Kürzungen rechnen müssen. Und damit nicht genug, denn die Ampel will auch die Leistungen für die Grundsicherung um 560 Millionen Euro kürzen.
Die Deutschen zeigen sich von den Sparmaßnahmen wenig begeistert, denn im Koalitionsvertrag stand nichts von diesen geplanten Schritten. Genau aus diesem Grund bezweifelt der Experte Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein auch, dass sich die Streichungen einfach so durchführen lassen. Vermutlich braucht es dazu zunächst eine gesetzliche Änderung. Es bleibt abzuwarten, inwieweit im nächsten Jahr tatsächlich Leistungen gestrichen werden.