Wegen Bettlern müssen jetzt drastische Schritte auf einem deutschen Weihnachtsmarkt eingeleitet werden. Der Ansturm ist massiv und so sind Schausteller gezwungen zu handeln.
Glühwein, Lebkuchen und Geschenke – das macht den Weihnachtsmarkt aus. Doch jetzt werden drastische Schritte wegen Bettlern eingeleitet. Den Schaustellern bleibt bei dem Ansturm, nichts anders übrig.
Der Grund für die Aktionen
Hin und wieder besteht Handlungsbedarf. Tatsächlich scheint so ein Fall jetzt auf einem großen, deutschen Weihnachtsmarkt eingetreten zu sein. Denn ein Schausteller sieht sich jetzt gezwungen, direkt gegen Bettler vorzugehen. Dazu greift er zu doch recht drastischen Schritten.
An seinem Glühwein-Stand herrscht viel Betrieb. Die Menschen genießen die Auszeit vom Alltag und bei einem Spaziergang über den festlich geschmückten Weihnachtsmarkt gehört für viele eine Tasse Punsch oder Glühwein einfach dazu. Aber mitten im bunten Treiben gibt es offenbar auch „Störfaktoren“.
Zwei Worte – eine klare Aussage
Mit den Worten „Betteln verboten“ geht ein Schausteller auf dem Weihnachtsmarkt in Essen jetzt gegen bettelnde Mitmenschen vor. Groß und deutlich ist das Schild, das am Glühwein-Stand des Schaustellers prangt. Sein Stand trägt den Namen „Zum lustigen Vogel“, doch für Bettler hat der Spaß hier ein Ende.
In vier Sprachen steht „Betteln verboten“ bereits seit sechs Jahren auf dem Schild am Glühwein-Stand. Denn ihm währen bettelnden Personen rund um seinen Stand unangenehm. Er erklärte auch, dass die Bettler immer aggressiver an die Kunden gehen würden. Er betonte dabei auch, dass er möchte, dass sich seine Gäste wohlfühlen. Sie sollen „in Ruhe ihren Glühwein trinken können.“
Standbetreiber mit klaren Worten
Der Schausteller findet zudem auch, dass man in Deutschland nicht betteln müsse. Man müsse sich engagieren und erhielte dann auch Unterstützung. Er finde, dass seine Gäste durch die Bettler. belästigt werden.
„Jede zwei Minuten“ sei jemand angekommen und hätte seine Gäste angesprochen. Da der Standbetreiber das Hausrecht an seinem Stand besitzt, sieht die Stadt Essen keinen Handlungsbedarf einzuschreiten. Das Schild darf also hängen bleiben.