Anträge stellen: Hohe Zuschüsse kommen für Familien 2026

Eine Zeichnung auf einer Tafel zeigt ein Haus, Wolken und zwei Personen. Daneben liegt Bargeld: ein 50-Euro-Schein, ein 20-Euro-Schein, ein 10-Euro-Schein und Münzgeld im Wert von 2,77 Euro.
Symbolbild © imago/blickwinkel

2026 treten einige Änderungen im sozialen Sektor in Kraft, von denen auch Familien betroffen sind. Mit den richtigen Anträgen kann man einiges an Unterstützung erhalten. Von manchen Zuschüssen wissen viele jedoch gar nichts.

Ab 2026 wird nicht nur das Kindergeld erhöht, sondern auch der Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung. Daneben gibt es aber noch mehr Förderungen, von denen Familien profitieren können.

2026: Zuschüsse für Familien erhöhen sich

Seit diesem Jahr erhalten Eltern für jedes Kind 255 Euro Kindergeld im Monat. Zum 1. Januar 2026 erhöht sich der Betrag automatisch auf 259 Euro. Es ist kein extra Antrag dafür nötig – es sei denn, es handelt sich um einen Erstantrag. Auch die Voraussetzungen bleiben gleich. Kindergeld ist eine monatliche Grundsicherung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. War der Betrag bis 2023 noch gestaffelt, ist er seitdem für jedes Kind gleich hoch.

Für Eltern mit geringem Einkommen ist auch der Kinderzuschlag interessant. Diesen kann man zusätzlich zum Kindergeld beim Sozialamt beantragen. Je nach Höhe des elterlichen Einkommens kann es hier bis zu 297 Euro im Monat pro Kind geben. Eltern mit höherem Einkommen können sich wiederum den erhöhten Kinderfreibetrag zu Nutze machen. Ab 2026 können Eltern 9.756 Euro pro Kind von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Der Effekt ist jedoch erst bei der Steuererklärung im Folgejahr spürbar.

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Anträge stellen: Weitere Zuschüsse für Familien

Um das Existenzminimum zu sichern, gibt es vom Jobcenter auch Bürgergeld für Kinder. Dies gibt es, wenn das Einkommen der Eltern einschließlich Kindergeld und Kinderzuschlag nicht reicht, um sämtliche Kosten für das Kind zu decken. Die Berechnung ist auch hier individuell. Schwangere und junge Mütter mit geringem Einkommen können sich zudem an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden. Die Stiftung bietet (finanzielle) Unterstützung während der Schwangerschaft, für die Geburt sowie die ersten Lebensjahre des Kindes.

Beim Sozialamt kann man darüber hinaus Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) beantragen. Voraussetzung hierfür ist der Bezug von Bürgergeld und/oder Kinderzuschlag. Die Leistungen umfassen beispielsweise Nachhilfestunden, Schulbedarf, -essen, -ausflüge, Fahrtkosten, Bezuschussung von Vereinsbeiträgen, eines Musikinstrumentes oder Sportequipment. Je nach Kommune und Bedarf lassen sich auch Zuschüsse für Kinderbetreuung, Ausbildung oder Behinderung beantragen.

(Quellen: Bundesfinanzministerium, Familienverband Deutschland, Verbraucherschutz)