Antrag: 200 Euro monatlicher Zuschuss freigegeben in Deutschland

Ein Mann oder eine Frau steht an einem Geldautomaten und hebt Geld ab. In der Hand hält die Person mehrere Geldscheine. An dem Gerät liegt auch das Portemonnaie.
Symbolbild © imago/ Lobeca

Auf Antrag 200 Euro bekommen – das ist jetzt unter speziellen Voraussetzungen möglich. Wer diesen Bonus noch nicht kennt, sollte deshalb aufpassen. Zu Beginn des Jahres 2025 wurde der staatliche Zuschuss noch einmal erhöht. 

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine finanzielle Entlastung vom Staat. Der Betrag beläuft sich auf über 200 Euro. Wer Anspruch auf das Geld hat, muss lediglich einen Antrag stellen und einige Nachweise liefern.

Antrag: 200 Euro winken als Zuschuss ‒ die Voraussetzungen

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt an und damit auch die Anzahl der Personen mit einem Pflegegrad. Wer ihn hat, profitiert von einigen Vorteilen. Dazu gehört die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Unter speziellen Voraussetzungen fließen zusätzliche 224 Euro auf das Konto, die zweckgebunden sind. 2024 belief sich der Bonus-Betrag noch auf 214 Euro. Zum 1. Januar 2025 wurde der Zuschuss um zehn Euro erhöht. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass das Geld nicht jeder Person mit Pflegegrad zusteht.

Die wichtigste Bedingung ist, dass Pflegebedürftige in einer Wohngruppe leben. Für ambulant betreute Menschen in einer WG gibt es dann den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Das Geld darf zum Beispiel für eine Präsenzkraft oder für eine Alltagsbegleitung ausgegeben werden. Anders als häufig angenommen, handelt es sich bei einer Präsenzkraft aber nicht um eine professionelle Pflegekraft, sondern um eine Hilfe, die bei den anfallenden Aufgaben im WG-Haushalt unterstützt. Deshalb ist es nicht notwendig, dass eine Präsenzkraft spezielle Qualifikationen nachweisen muss, damit der Zuschlag genehmigt wird.

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Wichtige Bedingungen, die Antragsteller außerdem erfüllen müssen

Welchen Pflegegrad Antragsteller haben, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist lediglich, dass er nachgewiesen werden kann. Obendrein kommt es auf die richtige Gruppengröße in der Wohngemeinschaft an. Die pflegebedürftige Person muss mit mindestens zwei weiteren Personen zusammenwohnen. Dabei wird jedoch verlangt, dass mindestens zwei WG-Mitglieder einen Pflegegrad haben. Wer eine Alternative zum Pflegeheim sucht und nicht allein leben möchte, kann also über den Einzug in eine WG oder über die Neugründung einer solchen Gruppe nachdenken und vom Zuschlag profitieren.