
Viele Eltern wissen: Mit 25 ist beim Kindergeld Schluss. Doch eine kaum bekannte Ausnahme macht die Leistung auch für Erwachsene möglich – und bringt bis zu 259 Euro monatlich vom Staat.
Spätestens mit 25 ist Schluss beim Kindergeld. Doch das ist nicht immer so. Eine kaum bekannte Regel macht Erwachsenen Geld vom Staat möglich – wer profitiert, welche Regeln gelten und wie der Antrag funktioniert.
Kindergeld nach dem 25. Geburtstag? Ja – aber nur für wenige
259 Euro pro Monat vom Staat – wer über 25 ist, denkt dabei wohl kaum an Kindergeld. Für die meisten Familien endet die Zahlung spätestens mit dem 25. Geburtstag, meist sogar früher. Nach dem 18. Lebensjahr wird die Familienkasse wählerischer: Nur wer studiert, eine Ausbildung macht oder ohne Job ist, darf länger auf Unterstützung hoffen. Doch dann ist normalerweise Schluss. Normalerweise. Denn eine Ausnahme fällt aus dem Raster – und ist vielen gar nicht bekannt: Erwachsene mit einer Behinderung können weiterhin Kindergeld bekommen. Und das sogar über Jahre hinweg. Entscheidend ist nicht das Alter bei der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Behinderung eingetreten ist. Laut Gesetz gilt: Passiert die Behinderung vor dem 25. Geburtstag – bei älteren Jahrgängen bis 1981 vor dem 27. –, kann das Geld weiterlaufen.
Betroffene müssen außerdem nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Grundlage dafür ist ein jährlicher Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026) plus ein behinderungsbedingter Mehrbedarf. Einkommen über dieser Grenze kann den Anspruch kippen – ein hoher Grad der Behinderung allein reicht nicht. Überraschend: Vermögen zählt nicht, nur laufende Einkünfte.
Wer bekommt das Geld – und wie läuft der Antrag?
Das Kindergeld muss an einen Erziehungsberechtigten ausgezahlt werden – selbst wenn das Kind längst erwachsen ist. Der Antrag läuft schriftlich über den Zentralen Kindergeldservice. Ohne Nachweise geht nichts: Schwerbehindertenausweis, Gutachten oder Dokumente müssen belegen, seit wann die Behinderung besteht und wie sie sich auswirkt.
Für Familien kann der Betrag von aktuell bis zu 259 Euro im Monat spürbar helfen. Wer das Geld nicht für den Alltag benötigt, nutzt es clever – etwa für Rücklagen, Sparpläne oder andere anfallende Ausgaben. Und für Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen lohnt noch ein zweiter Blick: Ein zusätzlicher Kinderzuschlag kann mehrere hundert Euro extra bedeuten – er muss aber aktiv beantragt werden. Sorgen vor Rückzahlungen beim Kindergeld? Die gibt es nur selten. Fehlen allerdings Voraussetzungen, kann die Familienkasse Geld zurückfordern – inklusive Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Einspruch ist möglich, aber zahlen muss man meist trotzdem erst einmal.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














