Aufgepasst! Bürger können ab dem neuen Jahr einen Mega-Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro erhalten. Alles, was man dafür tun muss, wenn man zu den Berechtigten gehört, ist den entsprechenden Antrag stellen.
Das ist einmal eine gute Nachricht für die Bürger, die dieses Problem schon vor längerer Zeit in Angriff nehmen wollten. Bis zu 20.000 Euro lässt die Bundesregierung ab 2025 in Form eines Mega-Zuschusses springen. Ein einfacher Antrag reicht dabei aus, um das Geld zu erhalten.
Ein gravierendes Problem: Fachkräftemangel in Deutschland
Viele Unternehmen können von einem bestimmten Szenario ein Lied singen: Sie suchen nicht nur händeringend neue Auszubildende, sondern auch neue Fachkräfte. Das vorhandene Fachpersonal ist jetzt in einem Alter, in dem die Rente bevorsteht. Zwar will die Bundesregierung mit einer Rentenausgleichsprämie den anstehenden Renteneinstieg vieler Menschen zumindest für einige Jahre verzögern. Doch diese Lösung ist nur vorübergehend. Auch wenn sich so mancher Senior darauf einlassen wird, fehlt es in einigen Jahren dann doch am richtigen Personal. Doch es gibt noch eine weitere Möglichkeit, um dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegenzuwirken.
Bundesregierung will Menschen gezielt fördern
Die zweite Möglichkeit, nämlich vorhandenes junges Personal weiterzubilden, scheiterte bislang an den enormen Kosten, die damit verbunden sind. So mussten diejenigen, die beispielsweise die Meisterprüfung ablegen wollten, noch einen Großteil selbst bezahlen. Diese zusätzliche finanzielle Belastung neben Familie und Vollzeitjob konnten und wollten die meisten nicht auf sich nehmen. Dann kam das Aufstiegsbafög – und auf einmal entschieden sich mehr junge Menschen, sich weiterzubilden oder eine komplett andere Berufsausbildung zu wagen. Sie stiegen in Berufe ein, die heutzutage dringend benötigt werden.
Für das Aufstiegsbafög gibt es ab dem 1. Januar 2025 ein paar Neuerungen, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Betrug das Bafög für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bislang maximal 15.000 Euro, soll es ab dem 1. Januar 2025 auf 18.000 Euro angehoben werden. Der Zuschuss für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbare Arbeiten beträgt im neuen Jahr 4.000 Euro anstatt wie bislang 2.000 Euro. Für Alleinerziehende erhöht sich zudem der Kinderbetreuungszuschlag von 150 auf 160 Euro pro Kind – egal, ob die Ausbildung in Teilzeit oder Vollzeit stattfindet. Auch der Betrag, der am Ende zurückgezahlt werden muss, wird auf 60 Prozent gesenkt.