Antrag: Weitere Kosten werden für Millionen Bürger übernommen

Rentner hat Geld in der Hand.
Symbolbild © istockphoto/manassanant pamai

Für die deutschen Bürger ist es jetzt möglich, dass weitere Kosten vom Staat übernommen werden. Dazu ist jedoch eine Beantragung nötig.

Eine bestimmte Gruppe deutscher Bürger ist dazu berechtigt, dass weitere Kosten durch den Staat übernommen werden. Dazu müssen sie allerdings einen entsprechenden Antrag stellen.

Diese Kosten übernimmt der Staat

In der momentanen wirtschaftlichen Situation sind viele auf eine Unterstützung vom Staat angewiesen. Empfänger des Bürgergelds können jetzt neue Anträge stellen und weitere Kosten beim Staat geltend machen. Die Berechtigten haben so die Möglichkeit, bestimmte Gelder zurückzuerhalten.

Unabhängig davon, ob ein Mieter ein Auto besitzt oder nicht, kann es sein, dass er dennoch mit seiner Miete einen Tiefgaragenstellplatz, einen Parkplatz oder eine Garage bezahlt. Häufig sind diese Kosten in den Mietkosten anteilig enthalten. Ist der Stellplatz fester Bestandteil des Mietvertrags, muss das Jobcenter auch diese Kosten übernehmen.

Weitere Voraussetzungen für die Übernahme

Der Stellplatz muss nicht nur im Mietvertrag fixiert sein, sondern darf zusätzlich auch nicht untervermietet werden. Zudem darf er nicht unabhängig von der Wohnung kündbar sein. Nur wenn diese Faktoren erfüllt sind und der Stellplatzfest fest zur Wohnung gehört, können die Bürger einen Antrag zur Übernahme der jeweiligen Kosten stellen.

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Sollte es bislang nicht der Fall sein, dass die Kosten für den Stellplatz übernommen werden, so kann ein Antrag beziehungsweise ein Schreiben an das zuständige Jobcenter helfen. Dabei sollten Berechtigte in dem Schreiben ebenfalls erwähnen, dass der Stellplatz, der Teil des Mietvertrags ist, nicht separat kündbar ist.

Beides muss zusammenhängen

Nur wenn im Mietvertrag klar ersichtlich ist, dass die Wohnung und der Stellplatz zusammengehören, kann das Jobcenter die Kosten übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Garagenplatz, einen Parkplatz oder um einen sonstigen Stellplatz handelt.

Ist der Stellplatz fest an den Mietvertrag gekoppelt, so lohnt es sich laut Meinung der Experten, beim Jobcenter nachzufragen. Denn häufig vergessen viele, in den Anträgen den Stellplatz anzugeben. Durch einen einfachen Antrag mit entsprechendem Nachweis kann jeder Berechtigte so jedoch viel Geld sparen.