Auch in Karlsruhe: Breuninger Stores dürfen nicht öffnen – Auch nach Klage

Der Breuninger in Karlsruhe.
Symbolbild © istockphoto/Timon Schneider

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Das Textil-Handelsunternehmen Breuninger muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) seine Häuser geschlossen lassen.

Die Einschränkungen zum Infektionsschutz seien weiterhin verhältnismäßig, argumentierten die Mannheimer Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss.

Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei insgesamt noch als sehr hoch einzuschätzen. Dies rechtfertige es gegenwärtig, Betriebsuntersagungen aufrechtzuerhalten.

Das Unternehmen mit etwa 5000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 750 Millionen Euro im Jahr 2019 hatte entschädigungspflichtige Eingriffe in sein Eigentumsrecht, erhebliche wirtschaftliche Einbußen sowie Probleme beim Zugang zu Bundeshilfen geltend gemacht.

Der Handelsverband zeigte sich enttäuscht. «Wir hatten eine andere Einschätzung», sagte Verbands-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Gerade Zugpferde wie Breuninger seien notwendig, um Kunden in die City zu bringen. «Andernfalls sterben die Innenstädte.» Andere Händler ständen mit Eilanträgen bereits in den Startlöchern.

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Hagmann begrüßte die Aussagen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der dem Handel Hoffnung auf eine baldige Wiedereröffnung gemacht hatte. «Sollten wir stabil die 35 erreichen, das heißt, sollten wir diese Inzidenz im Land über mehrere Tage  zwischen drei und fünf Tagen am Stück – unterschreiten, dann werde ich weitere Öffnungsschritte veranlassen».

Als erstes solle der Einzelhandel bei Öffnungen berücksichtigt werden – dann aber nur mit einem «klaren Hygienekonzept» und der «Begrenzung von 20 Quadratmeter pro Kundin oder Kunden», so der Regierungschef in dem Interview. Ein solches Vorgehen wäre laut Kretschmann von den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz gedeckt.