Auf Konto: Genauer Auszahlungstermin für den Dezember steht fest

Frauen an Geldautomaten in einer Bank. Sie stehen jede an einem eigenen Automaten, tippen ihre Pin ein und warten auf die Geldbewegung oder Auszahlung. Die Filiale ist hell beleuchtet. Jetzt kommen wohl Zuschüsse nur für Frauen.
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Das Geld kommt pünktlich auf das Konto. Der genaue Auszahlungstermin für den Monat Dezember steht fest. Viele Leistungsempfänger fiebern diesem Tag entgegen und streichen sich diesen Termin rot im Kalender an.

Da kann schon einmal einiges durcheinander geraten, wenn ein Auszahlungstermin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Für den Monat Dezember steht der genaue Auszahlungstermin jedoch fest. Viele Leistungsempfänger sind glücklich darüber und markieren sich diesen wichtigen Tag im Kalender.

Auszahlung nur an Werktagen

Jeder Empfänger von Leistungen wartet jeden Monat sehnsüchtig auf die Auszahlung des Geldes. Schließlich wird das Geld für die unterschiedlichsten Dienstleistungen oder Sachen benötigt. Manchmal passiert es jedoch, dass die Auszahlung nicht wie gewöhnlich am ersten Tag eines Monats erfolgt. Der Auszahlungstermin verschiebt sich, weil der erste Tag des Monats ein Sonntag oder ein Feiertag ist. Da die Leistungen aber an einem Sonntag oder Feiertag eben auch benötigt werden, ist es gut, den genauen Auszahlungstermin im Auge zu haben und rot im Kalender anzustreichen.

Pflegegeld gestaffelt nach Pflegegrad

Das gilt auch für Pflegebedürftige, die jeden Monat ein Pflegegeld ausgezahlt bekommen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist und durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Personen ausgeführt wird. Diese Personen unterstützen die zu pflegende Person beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen, Hinsetzen oder Gehen. Weitere Aufgaben sind die Medikamentengabe oder die Körperpflege. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Es muss jedoch mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen.

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Bei einer Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegegrad 2 erhält der Pflegebedürftige monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 332 Euro. Bei Pflegegrad 3 werden 573 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 765 Euro und bei Pflegegrad 5 werden 947 Euro an Pflegegeld gewährt. Die Auszahlung erfolgt je nach Pflegekasse entweder am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des aktuellen Monats. Fällt jedoch der erste Tag des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so erfolgt die Überweisung des Pflegegeldes an dem ersten Werktag danach. Der 1. Dezember 2024 war ein Sonntag. Daher erfolgt die Auszahlung des Pflegegeldes am 2. Dezember 2024, sofern die Pflegekasse am ersten Werktag des Monats auszahlt.  Somit müsste das Pflegegeld bereits bei allen anspruchsberechtigten Personen auf dem Konto sein.