Aufs Konto: Sparkassen-Kunden steht große Rückzahlung bevor

Ein Kunde mit einer gelben Jacke befindet sich vor drei Geldautomaten der Sparkasse. Unter dem Logo der Sparkasse steht jeweils die Bezeichnung SB-Service.
Symbolbild © imago/Future Image

Bald können sich viele Sparkassen-Kunden freuen, denn ihnen steht eine größere Rückzahlung bevor. Die Grundlage hierfür bildet ein Gerichtsurteil, nach dem die Sparkasse zu dieser verpflichtet ist.

Es dürfte den Sparkassen-Kunden gerade zur Weihnachtszeit noch eine kleine Freude bereiten, denn ihnen steht per Gerichtsurteil eine größere Rückzahlung bevor. Die Sparkasse muss diese auf das Konto der Betroffenen auszahlen.

Bei vielen Banken und Sparkassen an der Tagesordnung

Der größte Teil der Bevölkerung in Deutschland besitzt ein Konto bei einer Sparkasse oder einer Bank. Zur Eröffnung eines Kontos werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden Kunden rechtsgültig, in denen klar dargestellt wird, welche Gebühren man für entsprechende Leistungen bezahlen muss. Gängige Gebühren sind Kontoführungsgebühren und Gebühren für einzelne Überweisungen. Viele Sparkassen und Banken bieten verschiedene Pakete an, innerhalb derer eine bestimmte Anzahl an Überweisungen schon enthalten ist. Doch vielen dieser Gebühren und Pakete fehlt es eindeutig an Transparenz.

Sparkasse muss Kunden Beträge zurückzahlen

Die Kunden der Sparkasse haben ein Schreiben bekommen, in denen angekündigt wird, dass die Gebühren sich erhöhen. Jeder Kunde musste hierfür sein Einverständnis geben. Ein Kunde hatte seine Zustimmung nicht gegeben. Trotzdem buchte die Sparkasse die höheren Kontoführungsgebühren ab. Dagegen klagte der Mann, doch die Klage wies das Landgericht ab mit der Begründung der Dreijahresregelung. Diese besagt, dass die Ansprüche innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden müssen.

Lesen Sie auch
Abkochen: Keime in deutscher Region im Leitungswasser entdeckt

Die Kontoführungsgebühren des Kunden hob die Sparkasse 2018 an. Erst 2021 machte der Mann seine Klage geltend. Er ging in Berufung vor dem Bundesgerichtshof und bekam Recht. Denn die Dreijahresregelung findet beispielsweise bei Energielieferungsverträgen Anwendung, nicht jedoch bei der Sparkasse. Dass er erst nach drei Jahren klagte, führt nicht dazu, dass er seine Ansprüche nicht geltend machen dürfe. Nun muss die Sparkasse dem Kunden 192 Euro zurückzahlen. Außerdem entschied der Bundesgerichtshof, dass die Sparkasse Schäden, die aus nicht vereinbarten Gebühren entstehen, in Zukunft vollkommen ersetzen muss. Nur rund elf Prozent der Betroffenen haben ihre Ansprüche bei der Sparkasse inzwischen geltend gemacht. Die Verbraucherzentrale rät dazu, dies unbedingt nachzuholen.