
Wer viele Jahre im Ausland gearbeitet hat, denkt bei der späteren Rente oft nur an die Ansprüche im jeweiligen Beschäftigungsland. Tatsächlich können sich Auslandszeiten aber auch auf die Altersversorgung auswirken. Entscheidend ist jedoch, in welchem Staat gearbeitet wurde und welche gesetzlichen Regelungen im Einzelfall gelten.
Innerhalb der Europäischen Union werden Versicherungszeiten verschiedener Mitgliedstaaten grundsätzlich miteinander abgestimmt. Das bedeutet nicht, dass alle Beiträge in einen gemeinsamen Rententopf fließen. Stattdessen prüft jedes Land die dort zurückgelegten Versicherungszeiten und zahlt später den eigenen Rentenanteil aus. Auf diese Weise können auch Menschen, die in mehreren Ländern gearbeitet haben, einen Rentenanspruch erwerben.
Im Ausland arbeiten und in Deutschland Rente kassieren
Auch mit zahlreichen Staaten außerhalb der EU bestehen Sozialversicherungsabkommen. Sie sollen verhindern, dass Beschäftigte durch einen Wechsel ins Ausland Rentenansprüche verlieren oder doppelt Beiträge zahlen müssen. Welche Zeiten berücksichtigt werden können, hängt jedoch vom jeweiligen Abkommen und der persönlichen Erwerbsbiografie ab.
Eine besondere Rolle spielt außerdem das Fremdrentengesetz. Es gilt allerdings nicht für alle Menschen, die im Ausland gearbeitet haben. Die Regelung richtet sich vor allem an bestimmte Personengruppen wie anerkannte Spätaussiedler und Vertriebene. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können dort zurückgelegte Versicherungszeiten bei der deutschen Rente berücksichtigt werden.
So steigen die Bezüge für die Rente – Dokumente einreichen
Viele Betroffene verschenken dennoch Geld, weil Auslandszeiten nicht vollständig im Rentenkonto erfasst sind. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb, das eigene Versicherungskonto frühzeitig klären zu lassen. Gerade bei Beschäftigungen im Ausland kann die Beschaffung der notwendigen Unterlagen längere Zeit in Anspruch nehmen. Wichtig sind dabei möglichst vollständige Nachweise. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Versicherungsbescheinigungen oder Dokumente ausländischer Rentenversicherungsträger können später entscheidend sein. Fehlen solche Unterlagen, lässt sich die Anerkennung einzelner Zeiten unter Umständen deutlich schwieriger nachweisen.
Wer kurz vor dem Renteneintritt steht, sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass alle Auslandszeiten gelten. Eine rechtzeitige Überprüfung kann sich lohnen und im Einzelfall zu einer höheren Rente führen. Ob tatsächlich zusätzliche Ansprüche bestehen, hängt jedoch immer von den persönlichen Voraussetzungen und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab.
(Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales)














