Ausgangssperre in Karlsruhe könnte heute wieder eingeführt werden!

Symbolbild © istockphoto/Dennis Gleiss

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Nach Aufhebung der Ausgangssperren kommen neue Ausgangssperren

Von diesem Donnerstag an gelten in Baden-Württemberg nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale Corona-Hotspots.

Das Gesundheitsministerium in Stuttgart verschickte am späten Mittwochabend einen entsprechenden Erlass an die Kommunen.

Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Demnach müssen Städte und Kreise Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr aussprechen, wenn der sogenannte Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten wurde.

Ob eine Ausgangssperre verhängt wird, ist allerdings unter anderem in Karlsruhe noch unklar. Auch die Kreise Karlsruhe, Pforzheim und Calw liegen deutlich darüber, der Enzkreis ganz knapp (50,1). Nun müssen die örtlichen Gesundheitsämter entscheiden, ob es in den betroffenen Kreisen nächtliche Ausgangsbeschränkungen gibt.

Die Gesundheitsämter in Karlsruhe, Calw und dem Enzkreis wollen im Laufe des Tages entscheiden, wie sie die Vorgaben nun umsetzen und ab wann mögliche Ausgangsbeschränkungen gelten.

UPDATE 16:00 UHR

Der Landkreis Karlsruhe hat eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung erlassen.

Im Landkreis Karlsruhe wird die durch Corona bedingte Ausgangssperre weiterhin bestehen bleiben. Grund dafür ist der immer noch hohe Inzidenzwert.

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Allerdings wird der Beginn der Ausgangssperre von 20 auf 21 Uhr verschoben. Die Ausgangssperre bleibt weiterhin bis 5 Uhr bestehen.

Der derzeitige Inzidenzwert liegt im Moment noch bei 67 und damit deutlich über dem Landesdurchschnitt von 55,9. Zudem ist der Wert in den letzten Tagen wieder angestiegen.

Mit Ausnahme eines aktuellen Corona-Ausbruchs in einem Pflegeheim gibt es derzeit keine bestimmten Infektionsquellen.

Die Gesundheitsämter wurden per Landeserlass angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung dann vorzunehmen, wenn in einem Stadt- oder Landkreis bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn

  • der Inzidenzwert der letzten 7 Tage über 50 Neuinfektionen überschritten wird,
  • ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt,
  • die wirksame Eindämmung des Virus erheblich gefährdet ist.

In Kraft treten wird sie bereits mit Beginn des 12. Februar und bis 7. März gelten. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet.