Ausweis-Pflicht in Deutschland – bis zu 5.000 Euro Strafe drohen

Ein Personalausweis von einem Bundesbürger in der Bundesrepublik Deutschland. Das Foto ist unkenntlich gemacht. Das physische Dokument liegt auf einer braunen ledernen Geldbörse.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Für bestimmte Gruppen in Deutschland gilt eine Ausweis-Pflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Gleichzeitig hält sich in der Bevölkerung ein bestimmter Irrtum hartnäckig.

Bezüglich der Ausweis-Pflicht in Deutschland hält sich eine Falschannahme hartnäckig. Gleichzeitig gibt es jedoch aus bestimmten Gründen eine Pflicht für bestimmte Berufsgruppen. Wer diese missachtet, risikiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Irrtum hält sich hartnäckig: „Stimmt so nicht“

Viele Menschen in Deutschland gehen davon aus, dass man seinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument stets mit sich führen muss. Falls man in eine Kontrolle der Polizei gerät, die auch unangekündigt stattfinden kann, muss man als Bürger ja schließlich vorbereitet sein. Doch diese Annahme stimmt so nicht.

In Deutschland muss zwar jeder Bürger ab 16 Jahren einen Ausweis besitzen, muss ihn jedoch nicht ständig mit sich führen. Wird man von der Polizei aus irgendwelchen Gründen angesprochen und nach der Identität gefragt, kann man diese – falls es notwendig wird – auch auf anderem Wege nachweisen. Für bestimmte Berufsgruppen in Deutschland gilt jedoch eine andere Regelung.

Ausweis-Pflicht in Deutschland: Wer sie missachtet, muss mit hohen Strafen rechnen

Hierzulande gibt es bestimmte Gewerbe, bei denen sich gezeigt hat, dass hier besonders viele Schwarzarbeiter beschäftigt werden. Auf diese Weise wollen die Verantwortlichen den deutschen Behörden und der Steuerpflicht sowie einigen anderen Verpflichtungen entgehen. Deshalb hat der deutsche Gesetzgeber festgelegt, dass in diesen Branchen während der Arbeitszeit eine Ausweis-Pflicht in Deutschland gilt. Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Angestellten darüber informieren und dies in schriftlicher Form nachweisen. Wer auf einer Baustelle arbeitet, Personen befördert oder im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe arbeitet, muss seinen Ausweis während der Arbeitszeit mitführen. Dies gilt auch für Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen. Gerade diese schicken ihre Angestellten auch über die deutschen Grenzen hinaus. Dabei steigt die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle durch die Polizei.

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Auch Personen, die im Rahmen von Messen und Ausstellungen für den Aufbau und Abbau zuständig sind, müssen sich jederzeit ausweisen können. Dasselbe gilt für diejenigen, die im Zirkus oder auf Jahrmärkten arbeiten. Die Ausweis-Pflicht gilt zudem für das Gebäudereinigungsgewerbe. Auch im Prostitutionsgewerbe sowie im Friseur- und Kosmetik-Studio muss man seinen Ausweis vorzeigen können. Wer im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeitet, muss seine Identität ebenfalls nachweisen können. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Ein ähnliche Regelung greift, wenn Menschen eine Waffe tragen. Auch dann muss man einen Ausweis mit sich führen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann, muss mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Personalausweisgesetz, Waffengesetz)