Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jetzt eine Auszahlung der Bundesregierung, die alle Bürger als Zuschuss in Anspruch nehmen können. Was dahintersteckt, und wer die Gelder bekommen kann.
Einen tollen Bonus bekommen jetzt alle Bürger, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Auszahlung kann von der Bundesregierung als Zuschuss beantragt werden.
Extra-Geld vom Staat
Wer freut sich nicht über eine Finanzspritze, die der Staat ohne Probleme zur Verfügung stellt. Tatsächlich kann diese Auszahlung, die die Bundesregierung als Zuschuss bereitstellt, jeder beantragen, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat fördert das Bonusprogramm.
Insgesamt können die Bürger 40 Euro einheimsen. Das Programm trägt den Namen: “Komm in Bewegung. Komm zu uns“. Dabei können Sportbegeisterte einen Zuschuss vom Staat erhalten. Die Begünstigten sind in dem Fall auch die Sportvereine, die durch das Vorhaben unterstützt werden sollen.
So gibt es das Geld
Um an den Zuschuss von 40 Euro zu kommen, ist nicht viel Aufwand nötig. Man muss sich lediglich in einem Sportverein anmelden. Jedem neuem Mitglied zahlt der Staat einen Zuschuss von 40 Euro aus. Die Bürger erhalten einen Sportvereinsscheck und können diesen ganz einfach einlösen.
Dazu haben sie vier Wochen lang Zeit. Die Kampagne wird gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Deutschen Olympischen Sportbund durchgeführt. Diese erklären dazu, dass die Aktion zum Ziel habe, “Menschen in Deutschland (wieder) in Bewegung zu bringen und die Sportvereine zu stärken“.
Schnell sein lohnt sich
Die Aktion läuft jedoch nicht unbegrenzt. Wer die Auszahlung der Bundesregierung in Form des sportlichen Zuschusses haben möchte, sollte sich schnell entscheiden. Es sind insgesamt einhundertfünfzigtausend Sportvereinschecks zur Verfügung gestellt worden. Zu lange sollte also niemand zögern, der an dem Extra-Geld Interesse hat.
Nachdem ein Formular ausgefüllt ist, erhalten die Interessenten dann bei Bewilligung einen Link per E-Mail, bei dem sie den Sportvereinsscheck abrufen können. Sie lösen diesen dann digital ein oder drucken ihn aus. Die Aktion findet noch bis zum 31. August 2023 statt. Bis zum 31. Oktober 2023 müssen dann alle Schecks eingelöst sein.