Millionen Bürger können sich freuen, denn in wenigen Tagen erhalten sie 300 Euro an Zuschuss. Wer keinen Antrag gestellt hat, sollte dies schnell tun. Sonst geht der Anspruch verloren.
Nur noch wenige Tage und Millionen Bürger können sich über einen Zuschuss von 300 Euro freuen. Dieser kommt so rechtzeitig, dass er den Betroffenen zeitnah hilft. Einen Antrag zu stellen, lohnt sich auf jeden Fall.
Unterstützung durch den Staat – jedoch nur auf Antrag
Wer in Deutschland seinen Lebensunterhalt gar nicht oder nur teilweise allein bestreiten kann, hat einen Anspruch auf einige Sozialleistungen. Diese bestehen jedoch nicht nur aus dem Bürgergeld. Es gibt auch Unterstützung für Menschen, die mehr verdienen, aber nicht so viel, dass es für den Haushalt reichen würde. Wer selbst Geld verdient und dabei bestimmte Grenzen überschreitet, hat beispielsweise Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag. Gerade letzterer ist für viele Familien eine echte Erleichterung. Seit diesem Jahr erhöhte er sich – genauso wie das Kindergeld – um fünf Euro pro Kind auf maximal 255 Euro. Dieses zusätzliche Geld kann einiges erleichtern. Allerdings gilt für alle Leistungen: Ohne Antrag geschieht nichts. Denn damit die Ämter wissen, dass jemand anspruchsberechtigt ist, müssen die entsprechenden Dokumente eingereicht und die Fragebögen ausgefüllt werden.
Wenige Tage: Dann kommt der Zuschuss von 300 Euro
Am 28.2. ist es endlich so weit: Für 1,2 Millionen Bürger gibt es knapp 300 Euro – im exakten Schnitt 297 Euro – an Zuschuss. Dabei handelt es sich um das Wohngeld. Je mehr Personen sich in einem Haushalt befinden, desto mehr Wohngeld gibt es. Dabei muss jedoch immer die individuelle Situation bedacht werden. Mit einer Formel rechnet die Wohngeldstelle den genauen Anspruch aus.
Obwohl schon über eine Million Menschen Wohngeld beziehen, schätzen die Ämter, dass es noch weitaus mehr Anspruchsberechtigte gibt. Diese stellen den Antrag jedoch nicht – meistens wohl aus Unwissenheit. Laut Gesetzgeber landet das Wohngeld immer am letzten Werktag eines Monats auf dem Konto des Berechtigten. So ist sichergestellt, dass der Zuschuss auch für den Zweck verwendet werden kann, für den er gedacht ist: zur Unterstützung der Mietzahlung.