Auszahlung kommt: Millionen Bürger erhalten bald noch mehr Geld

Eine Frau hält fünf grüne 100-Euro-Scheine in der Hand. Sie werden so gehalten, dass sich eine Fächerform ergibt. Zwischen den Geldscheinen ist eine Karte mit der Aufschrift "Studienausweis" erkennbar.
Symbolbild © imago/imagebroker

Millionen Bürger erhalten bald mehr Geld. Die Auszahlungstermine stehen bereits fest. Aber es gibt immer noch Empfänger, die noch nichts davon gehört haben. Jedoch lohnt es sich.

Ab dem 1. Juli erhalten Millionen Bürger in Deutschland mehr Geld. Dabei sah es zuletzt gar nicht gut aus für diese Form der regelmäßigen Zahlungen. Manche plädierten sogar für ihre Abschaffung. Nun die überraschende Kehrtwende mit der Erhöhung der Zahlungen.

Ab 1. Juli: Millionen Bürger erhalten bald noch mehr Geld

In Deutschland erhalten Ehepartner, deren Mann oder Frau verstorben ist, einen Teil der Rente. Anders ausgedrückt: Witwen oder Witwer bekommen die sogenannte Witwenrente. Im vergangenen Jahr stand diese Form der Rente schon einmal zur Diskussion. Man wollte sie sogar abschaffen. Zuletzt hat sich die Bundesrepublik jedoch gegen eine Abschaffung entschieden. Im Grunde ist die Witwenrente eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen, die durch den Tod des Partners oder der Partnerin auch einen Einkommensverlust hinnehmen müssen. Insofern war es etwas überraschend, dass ausgerechnet diese Leistungen jetzt erhöht werden.

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So hoch steigen die Zuschläge in Deutschland

Zum 1. Juli steigt die Altersrente – um ganze 4,57 Prozent. Damit erhalten auch die 5 Millionen Witwen und Witwer, die in Deutschland leben, ebenso mehr Geld. Durch die Rentenerhöhung bekommen auch die in Deutschland lebenden Witwen und Witwer 39,32 Euro. Der bisherige Rentenwert lag nur bei 37,60 Euro. Hinzu kommt ein Zuschlag von 7,5 Prozent. Doch Achtung ist geboten: Denn diese Zahlungen sind für die Betroffenen an gewisse Voraussetzungen gebunden.

Die Erhöhung erhalten in Deutschland alle Hinterbliebenen, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Außerdem gibt es den Zuschlag auch nur dann, wenn der verstorbene Partner vorab keine eigene Rente bekommen hatte. Ebenso gibt es noch eine Änderung im Hinblick auf die Anrechnung des Einkommens für die besagte Witwenrenten. Denn der Verdienst, der anrechnungsfrei ist, steigt auf jetzt 1.038 Euro. In dieser Anrechnung des Einkommens steigt ebenso auch der Kinderfreibetrag.