Auszahlung steht an: 500 Euro Heizkosten Zuschuss kommt

Die Gaspreise steigen.
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Die Energiepreise in Deutschland sind für die Bevölkerung weiterhin belastend. Nun steht eine Auszahlung an: 500 Euro als finanziellen Zuschuss vom Staat. 

Hohe Lebensmittelkosten, steigende Spritpreise und vor allem die Energiekrise stellt eine starke Belastung für Deutschlands Bürgerinnen und Bürger dar. Der Staat möchte nun Bedürftige mit einem weiteren Zuschuss von 500 Euro unterstützen.

Zu hohe Heizkosten

Viele Menschen können aufgrund der steigenden Energiepreise ihre Heizkosten nicht mehr bezahlen. Bisher erhalten das Bürgergeld nur mittellose und arbeitslose Personen. Wer nachweislich seine Heizkosten nicht stemmen kann, der hat ebenfalls Anspruch auf ein einmaliges Bürgergeld.

Der normale Regelsatz des Bürgergelds für Alleinstehende beträgt 502 Euro. Der einmalige Zuschuss liegt bei 500 Euro. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Regeln für finanzielle Hilfe

Anspruch auf das einmalige Bürgergeld haben Menschen, die:

  • grundsätzlich erwerbsfähig sind.
  • bedürftig sind.
  • nachweislich ihre Heizkosten nicht stemmen können.
  • dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie beim allgemeinen Bürgergeld.

Für die Überprüfung ist es dabei verpflichtend, eine Auskunft über das Vermögen zu geben. Um das einmalige Bürgergeld für zu hohe Heizkosten zu erhalten, muss der Antragssteller eine Rechnung vorlegen, die derjenige nicht bezahlen kann. Hierzu zählen alle Zahlungsaufforderungen, die mit Heizen in Verbindung gebracht werden können. Diese Voraussetzungen können auch jeweils nur für einen Monat gelten.

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Antrag vor Fristablauf stellen

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Fälligkeitsmonats für die Heizkosten gestellt werden. So erhält man einen leichten Zeitvorsprung. Allgemein muss das Geld bis zum 31. Dezember 2023 angefordert werden.

Ob es eine weitere entlastende Anschlussregelung gibt, bleibt abzuwarten. Der Antrag muss beim Jobcenter gestellt werden. Für eine schnellere Abwicklung ist das auch online möglich.

Bei Antragsstellung wird ebenfalls die finanzielle Situation derjenigen überprüft, mit dem der potentielle Leistungsempfänger zusammenlebt. Dazu zählen der Partner, die Eltern oder die Kinder. Dieser Vorgang geschieht dabei automatisch. Die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags erfolgt ebenfalls über die Mitarbeiter des Jobcenters.