Der nächste 640-Euro-Zuschuss ist beschlossene Sache. Auch der Auszahlungstermin steht nun fest.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher können sich den nächsten 640-Euro-Zuschuss sichern. Diesen Auszahlungstermin sollte jeder kennen.
Der zweite Zuschuss steht fest
Es handelt sich um den zweiten Heizkostenzuschuss, der von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Gerade die steigenden Energiekosten machen vielen Verbrauchern zu schaffen, die ihre Fixkosten derzeit kaum noch tragen können. Da hilft der zweite Zuschuss von 640 Euro noch einmal. Aber nicht jeder Verbraucher hat automatisch Anspruch auf die Zahlung. Er steht laut Bundesregierung nur bestimmten Personen zu. Wer vom 1. September bis zum 31. Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine andere Form der staatlichen Unterstützung erhalten hat, kann von diesem Zuschuss profitieren.
Dazu gehören Schüler und Auszubildende ebenso wie Studenten und Wohngeldempfänger. Nicht jeder, der Anspruch auf den Zuschuss hat, erhält dabei jedoch den gleichen Betrag. Verschiedene Faktoren bestimmen die Höhe des Zuschusses. Dazu gehören zum Beispiel die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und die Art der staatlichen Unterstützung. Wenn zwei wohngeldberechtigte Personen in einem Haushalt leben, können sie einen Zuschuss von 540 Euro erhalten. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es 100 Euro mehr. Insgesamt ist der Zuschuss auf 640 Euro begrenzt.
Die Auszahlung erfolgt zu folgenden Terminen
Ein Haushalt mit drei Personen erhält den Höchstbetrag von 640 Euro. Die jeweiligen Bundesländer sollen den Zuschuss noch in diesem Jahr an die Berechtigten auszahlen. Einige Bundesländer haben bereits die Auszahlungstermine mitgeteilt. In Nordrhein-Westfalen wird der neue Energiekostenzuschuss schon seit dem 16. Januar ausgezahlt. In Niedersachsen begann die Auszahlung im Februar, in Hessen und Rheinland-Pfalz ebenfalls am 13. Januar. Auch Bayern und Berlin zahlen seit Januar. In Sachsen hingegen soll die Auszahlung nach dem Ende der ersten Quartals erfolgen. Wer also genau wissen will, wann der Zuschuss auf dem eigenen Konto eintrifft, sollte im Bedarfsfall direkt bei der eigenen Kommune nachfragen.