Baden-Württemberg plant Hundeführerschein: Diese Änderungen gelten für Halter

Frauen gehen mit ihrem Hund spazieren.
Symbolbild

In Baden-Württemberg soll es künftig für Hundehalter verpflichtend sein, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Was müssen Hundebesitzer beachten?

Baden-Württemberg möchte für die Haltung von Hunden einen Hundeführerschein in Form eines Sachkundenachweises einführen. Neben dem Sachkundenachweis soll es laut Stuttgarter Zeitung künftig auch eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für Hundehalter in Baden-Württemberg geben.

Darauf haben sich laut Informationen, die der SZ vorliegen, die Grünen und die CDU bei ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Der Hundeführerschein, welcher umgangssprachlich für den Nachweis bestimmter Prüfungen steht, soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder andere Menschen noch Tiere gefährdet.

Baden-Württemberg plant Hundeführerschein: Das müssen Hundebesitzer wissen

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen zum 1. Juli 2013 die Pflicht eingeführt, als Hundehalter einen Hundeführerschein zu besitzen. In Hamburg und Berlin gibt es einen solchen Hundeführerschein ebenfalls. In Berlin gilt für alle Besitzer im gesamten Stadtgebiet eine Leinenpflicht, wenn kein Hundeführerschein vorgewiesen werden kann – genauso ist es überall in Hamburg. Die Leinenpflicht entfällt, sobald ein Sachkundenachweis vorhanden ist. In Berlin droht allen, die ohne Hundeführerschein mit ihrem Hund ohne Leine unterwegs sind, ein Bußgeld von bis zu 25 Euro.

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Die theoretische Prüfung, der Sachkundenachweis, besteht in Berlin aus 30 Multiple-Choice-Fragen – beispielsweise über geltende Gesetze, welche die Hundehaltung betreffen, über die Gesundheit oder das Lern- sowie Sozialverhalten von Hunden. Auch dem Halter schadet es nicht, über bestimmte Regen Bescheid zu wissen. In Heilbronn beispielsweise müssen Hundehalter, die den Kot ihres Vierbeiners nicht aufsammeln, sogar doppelt so tief in die Tasche greifen und bis zu 140 Euro Strafe zahlen.