Badeverbot: Weiterer beliebter Karlsruher Baggersee bleibt abgesperrt

Symbolbild Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Karlsruhe Insider: Neureuter Klage abgewiesen

Das im Jahr 2020 verhängte Badeverbot im Neureuter See ging einem Bewohner zu weit und er klagte gegen das Verbot.

Nun hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe ein allgemeines Badeverbot für den Baggersee in Neureut ausgesprochen. Als Begründung wurden zu viele mögliche Gefahren im See genannt.

Der sogenannte Allgemeingebrauch von Gewässern könne durch das Kiesbaurecht eingeschränkt werden. Ein Verbot aufgrund der vorzeitigen Abwehr von Gefahren sei daher rechtmäßig.

Der Antragsteller nannte als Begründung, dass das östliche Ufer des Baggersees kaum vom Kiesabbau betroffen wurde. Zudem sei an anderen Baggerseen, welche ein viel höheres Gefahrenpotential bieten, das Baden nicht verboten, sondern nur auf eigene Gefahr.

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Der Kläger stellte einen weiteren Antrag, um die Wirkung des Badeverbots aufzuschieben.

Beide Anträge wurden jedoch von Verwaltungsgericht abgewiesen.

Nun bleibt den Neureutern nur der Gang in ein Freibad, wenn dies wieder zugelassen wird.