Draußen in der Natur unterwegs sein und gesunde Kräuter für zu Hause sammeln. Das pflücken von Bärlauch in der Natur ist gar nicht so einfach und kann sogar mit einem Bußgeld geahndet werden.
Was man in der Natur findet, darf man nicht einfach mit nach Hause nehmen. Wer zum Beispiel einfach so Bärlauch sammelt und mitnimmt, muss mit einem hohen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Bärlauch sammeln: Bußgelder bis zu 10.000 Euro
Jedes Jahr im April beginnt die Saison für Bärlauch und viele andere Kräuter, die so gut schmecken und dem Körper viel Gutes tun. Doch wer glaubt, die Kräuter einfach so in der Natur sammeln und mit nach Hause nehmen zu können, der irrt gewaltig. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Bärlauch wächst zwar vereinzelt schon im März, die Hauptsaison beginnt aber erst im April und Anfang Mai, wenn nicht mehr so starke Nachtfröste drohen.
Bärlauch ist mit Zwiebel, Knoblauch und Schnittlauch verwandt und gehört zur Gattung der Zwiebelgewächse (Allium). Die Verwandtschaft spiegelt sich in der Vielfalt der Pflanzen wider. Bärlauch hat würzig-scharfe Blätter und ist wegen seines interessanten Geschmacks in der Küche sehr beliebt. Er wird zu Pasten, Pesto und Brotaufstrichen verarbeitet. Bärlauch erkennt man an seinen langen, grünen Blättern mit großer Oberfläche. Beim Sammeln in der Natur sind jedoch einige Dinge zu beachten, sonst droht ein saftiges Bußgeld von 10.000 Euro.
Was beim Sammeln von Bärlauch im Wald zu beachten ist
Jeder Bärlauch in Deutschland gehört jemandem. Entweder einer anderen Privatperson oder dem Staat. Wenn der Wald einer Privatperson gehört, dann auch alles, was darin wächst. Ohne Erlaubnis des Eigentümers darf dort grundsätzlich nichts gepflückt werden. Eine Ausnahme bildet die “Handstraußregelung”. Diese ist wiederum im Bundesnaturschutzgesetz § 39 verankert. Danach ist das Sammeln von Vögeln, Pilzen und Blumen in geringen Mengen erlaubt. Dabei steht der Eigenbedarf im Vordergrund.
Wer aber größere Mengen ohne Genehmigung mit nach Hause nimmt und zum Beispiel Bärlauch für gewerbliche Zwecke sammelt, darf demnach Beeren, Pilze und Blumen in geringen Mengen sammeln, ebenso wie Bärlauch. Der Eigenbedarf steht hier im Vordergrund. Wer aber ohne Genehmigung größere Mengen mit nach Hause nimmt und zum Beispiel Bärlauch für gewerbliche Zwecke sammelt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Strafe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann bis zu 10.000 Euro betragen.