Banaler Grund: Kult-Gaststätte muss in Großstadt schließen

Eine Kneipe in der Abenddämmerung.
Symbolbild © istockphoto/PurpleImages

Aus einem banalen Grund muss jetzt eine Kult-Gaststätte in einer großen Stadt in Deutschland schließen. Das Bauamt plant, die entsprechenden Maßnahmen schon bald durchzusetzen.

Eine Kult-Gaststätte muss jetzt in einer deutschen Großstadt schließen. Der Grund dafür sind Maßnahmen, die das Bauamt durchsetzen möchte.

Bauaufsicht schließt Kneipe

Auf der Landmannstraße in Neuehrenfeld in Köln befindet sich die Kneipe „Schulz“. Aus Medienberichten geht hervor, dass sich Anwohner in jüngster Zeit wegen einer vermeintlichen Lärmbelästigung über das Lokal beschwert hätten. Daraufhin nahm sich die Bauaufsicht der Stadt Köln der Sache an und entschied nun, dass die Kneipe dichtmachen muss.

Die geforderte Schließung der Kneipe hat dabei mit einer Baugenehmigung aus dem Jahr 1988 zu tun. Dieser zufolge sei für das Lokal lediglich ein Betrieb als „Weinladen-Bistro mit Musik vom Kassettenrekorder und Tischgesprächen in Zimmerlautstärke“ vorgesehen. Laut Bauaufsicht sei es nicht erlaubt, dass die Kneipe mit Bierausschank und Musik aus modernen Lautsprechern geführt würde.

Kneipe seit Jahrzehnten in Betrieb

Das Lokal wird schon seit einigen Jahrzehnten immer wieder unter wechselnden Namen und von verschiedenen Inhabern betrieben. Jetzt allerdings soll Schluss sein und das, obwohl die Stadt Köln selbst den aktuellen Betreibern fortlaufend seit sechs Jahren die Konzession erteilt hat.

Lesen Sie auch
Wird häufiger: Über 40 Grundschüler schaffen die 1. Klasse nicht

Wie es in den Berichten heißt, soll das Bauaufsichtsamt nicht davon gewusst haben, dass das Ladenlokal bereits seit langer Zeit als Gaststätte fungiert. Dies habe man erst über die Beschwerden der Anwohner erfahren. Es sollen sogar Beschwerden von Anwälten eingereicht worden sein. Im Zuge dessen hätte das Amt dann die vorhandenen Altakten geprüft.

Ordnungsverfahren eingeleitet

Weil eine Baugenehmigung für die Nutzung des Lokals als Kneipe oder Gaststätte fehle, wurde nun ein entsprechendes Ordnungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde eingeleitet. Eine Sprecherin der Behörde soll gegenüber Medienvertretern erklärt haben, dass „gegen illegal errichtete oder genutzte bauliche Anlagen oder Anlagenteile mit dem Ziel der Nutzungseinstellung vorzugehen“ sei.

Die Kult-Gaststätte „Schulz“ in der Großstadt am Rhein muss aus diesem Grund also schon zum 28. Juni 2023 schließen. Den Pächtern könnte demnach ein Zwangsgeld von 1.000 Euro drohen, wenn sie der Forderung der Bauaufsichtsbehörde nicht nachkommen. Eine Kneipe wird hier in Zukunft wohl nicht wieder entstehen.