Bargeld-Aus: Neue Maßnahme kommt für Bürgergeld-Empfänger

Ein Stempel mit dem Aufdruck "Bürgergeld" liegt auf einer ukrainischen Flagge. Hier liegt auch eine Menge Bargeld, das staatliche Zuschüsse symbolisiert. Es sind 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro, 100 Euro, 200 Euro und ein 500-Euro-Schein.
Symbolbild © imago/Steinach

Seit Anfang dieses Jahres hat eine neue Maßnahme Tausende Bürgergeld-Empfänger getroffen. Diese müssen sich darauf einstellen, dass sie kein Bargeld mehr bekommen. Wer betroffen ist, muss jetzt dringend handeln.

Eine neue Maßnahme zwingt Bürgergeld-Empfänger nun zu schnellem Handeln. Obwohl diese Änderung schon seit einiger Zeit bekannt ist, haben immer noch nicht alle Betroffenen entsprechend gehandelt. Nun wird es höchste Zeit.

Schon seit letztem Jahr bekannt: Tausende Menschen betroffen

Schon im Juli 2025 hat sich die Änderung langsam vollzogen. Die betroffenen Bürgergeld-Empfänger haben ein Schreiben bekommen, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass sie ab 2026 kein Bargeld mehr bekommen. Wer kein Konto hatte, bekam vom Jobcenter per Post einen Scheck zugeschickt und konnte diesen dann bei der Postbank einlösen. Die Behörde berechnete dabei eine Gebühr von 2,85 Euro. Die Postbank verlangte hierfür noch einmal bis zu 7,50 Euro pro Auszahlung. Die genaue Zahl ist zwar nicht bekannt, dennoch haben Tausende Bürgergeld-Empfänger kein Konto. Dies ist meistens der Tatsache geschuldet, dass sie vor Jahren zwar einen Antrag bei einer Bank gestellt haben, dieser jedoch aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurde. Zum Beispiel, wenn ein Antragsteller vollkommen überschuldet ist.

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Maßnahme für Bürgergeld-Empfänger zwingt Betroffene zum Handeln

Seit dem 1. Januar gibt es die sogenannte Auszahlung sogenannter Zahlungsanweisungen zur Verrechnung nicht mehr. Zwar gab es das letzte Mal dieses Möglichkeit für die Bürgergeld-Auszahlung Ende Dezember, doch am 30. Januar steht die nächste Auszahlung an. Deshalb müssen sich Bürgergeld-Empfänger nun dringend um ein eigenes Konto bemühen. Sparkassen oder Banken haben bis zu zehn Tage Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Damit könnte es für die Betroffenen sehr knapp werden.

Lehnt eine Bank oder eine Sparkasse den Antrag ab, stehen die Menschen jedoch nicht ohne Hilfe da. Zum einen müssen die Geldinstitute jedem Bürger, der in der EU gemeldet ist, ein sogenanntes Basiskonto gewähren. Tun sie dies nicht, können sich Betroffene an eine Schlichtungsstelle oder an die Verbraucherzentrale wenden. Nur wer sich nicht kümmert, muss mit einem Auszahlungsstopp rechnen.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)