
Mit Einführung der vielfach diskutierten Grundsicherung dürften sich einige fragen, ob es ab Juli auch eine GEZ-Änderung gibt. Denn bislang gilt: Wer Bürgergeld bekommt, kann eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen. Was Betroffene wissen sollten.
Selten spaltet ein Thema die Meinungen wie das Bürgergeld. Nun wird das System reformiert ‒ und so wirkt es sich auf die Befreiung von der Rundfunkgebühr aus.
Reform: Grundsicherung sorgt für Zündstoff
Sie erhält viel Zuspruch und zugleich umfangreiche Kritik: Die neue Grundsicherung spaltet Gesellschaft und Politik. Hitzig wird es auch bei anderen gesellschaftlich relevanten Themen, etwa bei der Rundfunkgebühr. Bürgergeldempfänger müssen die Gebühr nicht zahlen. Sie profitieren von einer Befreiung. Allerdings sorgt die Reform für einige Verunsicherungen bei Haushalten, die auf die Sozialleistung angewiesen sind. So stellt sich etwa die Frage, ob es auch Änderungen bei der Rundfunkgebühr geben wird.
GEZ-Änderung ab Juli: Das ist geplant
Auf Basis der aktuellen Beschlusslage ist es möglich, dass das Jobcenter den Anspruch auf Grundsicherung ab Juli unter bestimmten Umständen kürzt. Außerdem droht bei drei unentschuldigt versäumten Einladungen durch die Behörde ein kompletter Leistungsentzug. Wer hier ansetzt, kann sich die weiteren potenziellen Auswirkungen ausmalen: Vieles steht plötzlich auf dem Spiel, wenn eine Totalstreichung droht. Sofern kein gültiger Leistungsbescheid vorliegt, kann der Beitragsservice üblicherweise keine Befreiung genehmigen. Hier hilft es manchmal, einen Härtefallantrag zu stellen. Eine rückwirkende Befreiung ist ebenfalls möglich. Diese gilt für maximal drei Jahre, wenn positive Bescheide vom Jobcenter für die entsprechenden Zeiträume vorliegen.
Wer stets mit dem zuständigen Jobcenter kooperiert, kann jedoch unbesorgt bleiben. Trotz der Einführung der neuen Grundsicherung ab dem 1. Juli und den damit verbundenen härteren Sanktionen behalten Leistungsempfänger viele Rechte. Dazu gehört bei Vorliegen aller Voraussetzungen weiterhin, dass jährlich rund 220 Euro Rundfunkgebühr pro Wohnung entfallen. Was Haushalte beachten sollten: Der Beitragsservice leitet eine Befreiung nicht automatisch ein. Deshalb ist es wichtig, einen Antrag zu stellen und den Nachweis vom Jobcenter einzureichen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redaktion, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Bürger & Geld)














