Beiträge zur Flüchtlingspolitik: NPD wehrt sich in Karlsruhe erfolgreich

Symbolbild

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage der Berliner NPD wegen einer gegen die rechtsextreme Partei verhängten Geldbuße stattgegeben.

Grund dafür ist, dass dabei die Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. (Az. 1 BvR 811/17)

Der NPD-Landesverband hatte auf seiner Facebook-Seite zwischen 2014 und 2016 etliche kämpferische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht.

Die Kommentare dazu waren laut Verfassungsgericht «grob herabsetzend». Die Landesmedienanstalt verhängte deshalb gegen den Landesverband eine Geldbuße von 1300 Euro – weil es bei der NPD keinen Jugendschutzbeauftragten gab.

Anbieter von Telemedien sind verpflichtet, so einen Beauftragten zu bestellen, wenn sie
jugendgefährdende Angebote zugänglich machen.

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Die Gerichte in Berlin hatten die Geldbuße auf 600 Euro reduziert, aber grundsätzlich bestätigt.