Beliebtes Produkt kehrt zurück in Lidl-Regalen – Kunden begeistert

Eine Menschenmasse vor einer Lidl-Filiale.
Symbolbild © istockphoto/BalkansCat

Karlsruhe Insider: Discounter gewinnt Rechtsstreit.

Im Streit zwischen dem Thermomix-Hersteller Vorwerk und Lidl hat das Gericht entschieden, dass Lidl seinen „Monsieur Cousine“ weiter verkaufen darf.

Allein schon wegen der Ähnlichkeit der beiden Geräte hat Vorwerk dem Discounter vorgeworfen, die Idee des Thermomix geklaut zu haben. Des Weiteren ging Vorwerk vor Gericht, um Lidl zu untersagen, seinen Thermomix so günstig anzubieten. Die Idee des Thermomix stamme eindeutig von Vorwerk.

Diese Beschuldigungen wollte Lidl natürlich nicht auf sich sitzen lassen und erwiderte in der Klageerwiderung, dass sich die beiden Produkte zwar ähnlich sehen, dass aber eindeutig die Technik eigene Technik von Lidl sei. Dies konnten die Anwälte von Lidl auch schlüssig beweisen.

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Das Gericht kam nun zu der Entscheidung, dass Lidl sein Produkt weiter verkaufen darf.

Der Thermomix von Vorwerk kostet immerhin stolze 1.359 Euro, während der Thermomix von Lidl knapp tausend Euro weniger kostet.

Wegen dieses Produktes gab es schon in anderen europäischen Ländern Gerichtsurteile. In Österreich musste Lidl sein Produkt vom Markt nehmen. In Spanien fiel das Urteil in erster Instanz zugunsten von Vorwerk aus. Lidl sollte Schadenersatz an Vorwerk zahlen und sein Produkt vom Markt nehmen. Ein Berufungsverfahren ist nun zu dem Urteil gekommen, dass Lidl das Thermomix-Patent nicht verletzt hätte, auch wenn das Patent gültig gewesen wäre.

Der Streit geht weiter, denn Vorwerk will nun das Urteil nicht hinnehmen.