
Im Jahr 2026 erhöhen sich die Kosten in verschiedenen Lebensbereichen. Doch dieser Zuschuss steigt für Millionen Haushalte in regelmäßigen Abständen, was zur finanziellen Entlastung beiträgt. Auch das Datum für die nächste Erhöhung steht fest.
Haushalte aufgepasst: Wer nur wenig Geld zur Verfügung hat, profitiert von diesem besonderen Zuschuss. Er stieg zuletzt im Jahr 2025. Das ist geplant.
Ein teures Jahr steht bevor: Was sich 2026 ändert
Verkehrsbetriebe verlangen ab dem 1. Januar 2026 mehr Geld für das Deutschlandticket. Wer lieber seinen Pkw nimmt, kommt nicht unbedingt günstiger weg. Die CO₂-Steuer wird erhöht – und das bedeutet, dass Autofahrer mehr Budget für Sprit einplanen müssen. Er wird teurer. Außerdem erwarten Experten einige Teuerungen in den Bereichen Wohnen und Lebensmittel. Während die Lebenshaltungskosten also insgesamt steigen könnten, fließt für Familien im kommenden Jahr etwas mehr Kindergeld. Pro Kind erhöht sich der Betrag um vier Euro auf insgesamt 259 Euro. Doch das ist nicht alles, denn auch im Jahr darauf wird ein wichtiger Zuschuss angepasst.
Dieser Zuschuss steigt für Millionen Haushalte
Für Wohngeldempfänger gibt es gute Nachrichten: Im Rahmen der Dynamisierung (§ 43 WoGG) ist die Regierung dazu verpflichtet, das Wohngeld alle zwei Jahre anzupassen. Die nächste Erhöhung erfolgt zwar nicht im kommenden Jahr, jedoch danach zum 1. Januar 2027. Zuletzt stieg der Zuschuss 2025 um durchschnittlich 15 Prozent. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte sich beeilen – entscheidend ist grundsätzlich der Monat der Antragstellung, um ab diesem Zeitpunkt die Beträge auch rückwirkend überwiesen zu bekommen. Im Vergleich zu 2023 – dem Jahr der Wohngeldreform – hat sich die Zahl der Empfänger deutlich erhöht. Die Unterstützungsleistung wird von etwa 1,2 Millionen Haushalten beansprucht.
Sowohl Rentner mit wenig Einkommen als auch Geringverdiener haben üblicherweise einen Anspruch auf die finanzielle Hilfe und sollten deshalb einen Antrag einreichen. Personen mit einer Schwerbehinderung (GdB von 100 Prozent) können sich beim Wohngeld einen höheren Freibetrag anrechnen lassen. Dieser beläuft sich auf bis zu 1.800 Euro und trägt deutlich zur finanziellen Entlastung bei. Sofern der Behinderungsgrad niedriger ausfällt, Betroffene aber auch einen Pflegegrad haben, ist ein höherer Freibetrag ebenfalls möglich.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesministerium für Wohnen)














