Beschwerde eingereicht: Teenager wollen Wahlrecht unter 18 in Karlsruhe durchsetzen

Fridays for Future Demo in Karlsruhe.
Symbolbild Foto: severing-fotografie

Karlsruhe (dpa) – Der Verein «Mehr Demokratie» hat gemeinsam mit 14 Jugendlichen eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Ausschluss Minderjähriger von der Europawahl eingereicht.

«Wir wollen 16- und 17-Jährigen zu ihrem demokratischen Existenzminimum verhelfen», erklärte Vereinschef Ralf-Uwe Beck am Montag. Sie bräuchten eine Stimme und sie seien fähig, diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu nutzen. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang einer Wahlprüfungsbeschwerde.

Die Jugendlichen waren zur EU-Wahl im Mai nicht zugelassen. Der Bundestag hatte ihre Einsprüche gegen die Wahl abgewiesen. Dagegen richtet sich die Wahlprüfungsbeschwerde. Durch den Ausschluss würden die Jugendlichen in ihrem Recht auf Demokratie verletzt.

Die Kläger argumentieren, das Grundgesetz lege ein Mindestalter von 18 Jahren nur für die Bundestagswahl fest. Für Europawahlen gebe es so eine Altersbeschränkung nicht. 16- und 17-Jährige seien einsichts- und urteilsfähig genug, um eine vernünftige Wahlentscheidung zu fällen.

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