Beschwerde: Erste Haushalte sollen Balkon-Blumen verbannen

Bunte Blumen und Pflanzen zieren Balkongeländer.
Symbolbild © istockphoto/Jose Ramiro Laguna

Aufgrund von Vermieter-Beschwerden: Haushalte sollen ihre Balkon-Blumen verbannen. Das ist die Geschichte hinter der skurrilen Forderung.

Frankfurter Vermieter droht: Der Mieter soll seine Balkon-Blumen so schnell wie möglich verbannen, sonst hat das ernste Konsequenzen. Das steckt hinter dem Ganzen.

Balkon-Paradies vor dem plötzlichen Aus

Frankfurt, die Bankenmetropole, ist vor allem für seine modernen, nüchternen und oft sehr hoch gebauten Gebäude bekannt. Da sind bunte Balkonbepflanzungen eher ein seltener Anblick. Anders ist das bei Langzeitmieter und Gärtner Klemens Rolf. Bereits vor dreizehn Jahren begann er damit, seinen Balkon mit Pflanzen, Gartenkräutern und farbenfrohen Blumen zu verschönern. Doch nun soll er sein Paradies nach all der Zeit und Mühe einfach so aufgeben. Seine Bestürzung ist entsprechend groß.

Vermieter kündigt ernste Konsequenzen an

Angestoßen wurde das Ganze vom Vermieter sowie der Hausverwaltung des Frankfurter Mietshauses. Man befürchte eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch herunterfallende Pflanzen aus dem sechsten Stock. Darauf stützt man die Forderung. Daher sollen die Balkon-Blumen schnellstmöglich verbannt werden. Doch damit nicht genug. Der Hausmeister soll die Pflanzen kostenpflichtig entfernen. Solle sich Klemens Rolf weigern, würde man noch einen Schritt weitergehen. Von Polizeieinsatz, Straßensperrung und Beauftragung einer externen Firma ist die Rede. Das dürfte anschließend richtig teuer werden.

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Begründung weit hergeholt

Nach wie vor kann Mieter Rolf nicht verstehen, wie es so weit kommen konnte. Für seinen aufgehübschten Balkon gab es in der Vergangenheit immer nur Lob. Außerdem ist es eine willkommene Abwechslung zum sonst vorherrschenden Grau im Frankfurter Bahnhofsviertel. Von Anfang an sind alle Blumenkästen, Pflanzenkörbe etc. ausreichend befestigt worden, versichert der leidenschaftliche Gärtner. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Forderung des Vermieters überhaupt rechtens ist. Eindeutig lässt sich das leider nicht beantworten. Hintergrund ist der, dass es hierfür kein klares Gesetz gibt. Daher bekamen bereits sowohl Mieter als auch Vermieter in ähnlichen Fällen den Zuspruch. Es wird wohl auch im Fall Klemens Rolf zu einer individuellen Prüfung der Sachlage kommen.