Besiegelt: Kindergeld wird ab Januar abgeschafft in Deutschland

Eine ausgeschnittene Familie aus weißem Papier liegt auf einem 50-Euro- und einem 100-Euro-Schein. Die Familie besteht aus Mutter, Vater, Sohn und Tochter.
Symbolbild © istockphoto/CalypsoArt

Das dürfte für Familien ein echter Schock sein, denn ab Januar 2025 wird das Kindergeld in Deutschland abgeschafft. Das Aus der finanziellen Unterstützung ist bereits besiegelt.

Viele Familien sind auf die Auszahlung des Kindergeldes jeden Monat angewiesen. Doch ab Januar 2025 soll es das Kindergeld in Deutschland nicht mehr geben. Diese Nachricht dürfte viele Familien in einen Schockzustand versetzen, denn ohne diese Leistung könnten manche Bürger weit unter das Existenzminimum fallen.

Kindergeld sichert Existenz des Nachwuchses

Es dürfte in Deutschland wohl nur wenige Familien geben, die nicht auf das Kindergeld angewiesen sind. Die meisten planen diese feste Einnahme jeden Monat in ihre Haushaltskasse ein. Denn der Nachwuchs kostet Geld. Kinder brauchen nicht nur Essen und Trinken, sondern auch Kleidung, Kita- und Schulsachen und vieles mehr. Seit dem 1. Januar 2024 bekommen Eltern für jedes Kind 250 Euro Kindergeld, was eine Menge ausmachen kann. Doch nun soll damit Schluss sein. Denn ab dem 1. Januar 2025 wird das Kindergeld abgeschafft.

Kindergeld vorm Aus: Millionen Familien sind betroffen

Von dieser Entscheidung sind Millionen Kinder betroffen. Müssen sich die Erziehungsberechtigten also in Zukunft selbst um die Einnahmen kümmern und den Wegfall des Kindergeldes aus eigener Tasche ausgleichen? Die Antwort lautet: Nein. Die Bundesregierung hat das Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den Kinderzuschlag komplett reformiert. In Zukunft soll für Familien alles einfacher werden. Die verschiedenen Leistungen gibt es dann nicht mehr und sie müssen dementsprechend auch nicht mehr einzeln beantragt werden.

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Stattdessen gibt es ab Januar 2025 schlicht und einfach die sogenannte Kindergrundsicherung. Diese besteht aus einem Anteil, der – wie das Kindergeld – vom Einkommen der Eltern unabhängig ist. Dies ist der Kindergarantiebetrag. Er soll wenigstens 250 Euro betragen und sich jedes Jahr erhöhen. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Betrag, der Kinderzusatzbetrag. Damit kann ein Kind einen Höchstbetrag von 530 Euro im Monat bekommen. Je älter das Kind ist, desto höher fällt der Kindergarantiebetrag aus. Je mehr die Eltern verdienen, desto niedriger ist der Kinderzusatzbetrag. Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Familien pro Kind nach dieser neuen Regelung auf jeden Fall 255 Euro.