Karlsruhe: Beten während Ramadan darf nicht verboten werden

Symbolbild

Der muslimische Fastenmonat Ramadan hat begonnen und die Freitagsgebete in den Moscheen verzeichnen mehr Andrang als sonst. Aufgrund der seit März gültigen Corona-Maßnahmen ist jedoch fraglich ob eine derartige Versammlung auf engem Raum erlaubt werden darf oder nicht. Das Urteil eines Karlsruher Richters: Ja, es ist erlaubt.

Grund für die Überlegung einer Ausnahme war ein Eilantrag eines religiösen Verbands aus dem Land Niedersachsen. Der 1300 Mann große Verein konnte zahlreiche Präventivmaßnahmen vorweisen , zum Beispiel eine Mundschutzpflicht und einen Mindestabstand in der Moschee. Während das Oberverwaltungsgericht Niedersachsens immer noch eine Gefahr in derart großer Versammlungen sieht und Gottesdienste, ob in Kirche oder Moschee, mit Großveranstaltungen verglich, sieht das das Bundesverfassungsgericht anders.

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Da das Freitagsgebet während des Ramadan besonders wichtig ist wolle man mit dem Urteil auch auf die Glaubensfreiheit aufmerksam machen, die immer gewährleistet werden muss. Bevor die Genehmigung verabschiedet werden kann sollen jedoch Kontrollen wie Einhaltung der Maßnahmen, Risikofaktor der Region und die Größe der Gemeinschaft in Betracht gezogen werden.