Betrugsverdacht: Harte Maßnahmen gegen Bürgergeld-Bezieher

Ein Mann hält in der linken Hand mehrere Euro-Banknoten, darunter Scheine im Wert von 500, 100, 50 und 20 Euro. In der rechten Hand präsentiert er ein kleines Holzrahmen-Täfelchen, auf dem mit weißer Kreide das Wort „Bürgergeld“ geschrieben steht.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Der deutsche Sozialstaat umfasst weitreichende Leistungen für die Unterstützung Bedürftiger. Dazu gehört auch das Bürgergeld. Doch die Bundesregierung plant offenbar Reformen. Dazu zählen auch Kontrollmaßnahmen gegen Bürgergeld-Bezieher.

Wer in Deutschland nicht arbeiten kann, ist unter Umständen berechtigt, sogenanntes Bürgergeld zu beziehen. Die finanzielle Unterstützung hat der Staat aber an Bedingungen geknüpft, die nicht immer erfüllt werden. Nun plant die Regierung Kontrollmaßnahmen gegen Bürgergeld-Bezieher.

Schutz vor Betrug: So viele Bürgergeld-Empfänger gibt es in Deutschland

Das Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die Grundsicherung für Menschen in Deutschland, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber nicht arbeiten können. Gründe dafür sind zum Beispiel die Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Krankheit. Neben den monatlichen Regelsätzen – derzeit etwa 563 Euro für Alleinstehende – übernimmt der Staat in der Regel auch die Wohn- und teilweise auch die Heizkosten. Zudem gibt es Förderung für Weiterbildung und neue finanzielle Anreize, um langfristig wieder Arbeit aufzunehmen.

Aktuell beziehen rund 5,26 Millionen Menschen die Leistung, darunter etwa 3,85 Millionen erwerbsfähige und 1,4 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte wie Kinder oder Menschen mit Einschränkungen. Bei der Auszahlung des Bürgergelds berücksichtigt das Jobcenter Einkommen je nach Art. Manche Einnahmen wie Mutterschaftsgeld oder Ferienjobs von Schülern bleiben ganz anrechnungsfrei, andere wie Weihnachtsgeld oder Einkommen über 520 Euro werden teilweise angerechnet.

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Kontrollmaßnahmen gegen Bürgergeld-Bezieher: Das plant die Bundesregierung

Gleichzeitig gelten hohe Freibeträge beim Vermögen, sodass etwa eine vierköpfige Familie im ersten Jahr bis zu 85.000 Euro besitzen darf, ohne den Anspruch zu verlieren. Auch selbstgenutztes Wohneigentum und bestimmte Formen der Altersvorsorge sind geschützt. Immer wieder überarbeitet die Regierung jedoch die geltenden Regeln.

Nun plant die Bundesregierung offenbar Kontrollmaßnahmen gegen Bürgergeld-Bezieher. Die geplante Reform soll härter gegen Sozialbetrug vorgehen und ermöglicht unter anderem Sanktionen, wenn Empfänger Termine versäumen oder Arbeitsangebote ablehnen. Ziel ist es, Missbrauch einzudämmen, auch durch gezielte Ermittlungen gegen organisierte Betrügerbanden und eine bessere Zusammenarbeit der Behörden. Sozialverbände warnen jedoch davor, dass damit alle Bürgergeld-Beziehenden unter Generalverdacht geraten könnten. Betrugsfälle würden aktuell weniger als ein Prozent aller Zahlungen betreffen.