
Bewerbungsgespräche müssen die meisten Menschen in ihrem Leben viele durchleben, und nun soll eine bestimmte Frage dabei verboten werden. Die Gründe hierfür überraschen, haben aber auch einen ganz bestimmten Nutzen.
Das klassische Bewerbungsverfahren erfordert in vielen Unternehmen eine kleine Fragerunde und ein Kennenlernen. Nun ändern sich aber bald die Bewerbungsgespräche, weil eine bestimmte Frage verboten ist.
Die unausgesprochene Last im Vorstellungsgespräch
Viele Bewerber kennen das: Nach klassischen Fragen wie „Stärken und Schwächen“ oder „Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?“ rückt oft ein anderes Thema ins Zentrum des Gesprächs – das Geld. Für viele zeigt sich hier das eigentliche Machtgefälle zwischen Unternehmen und Kandidat. Denn wer früh offenlegt, was er zuletzt verdient hat, setzt einen Rahmen, an dem die spätere Vergütung oft hängen bleibt. Dieses Muster hat sich im Laufe der Jahrzehnte eingebürgert. Personalverantwortliche arbeiten mit Gehaltsfragen, um besser einschätzen zu können, was ein Bewerber bisher bekam.
Gleichzeitig prägt es unbewusst die Erwartungen beider Seiten. Wer früher weniger verdient hat, startet bei der nächsten Verhandlung häufig von einem niedrigeren Punkt aus. Historische Gehälter spiegeln kaum die aktuelle Marktlage wider. Vergütungen haben sich in vielen Branchen dynamisch entwickelt, etwa durch Fachkräftemangel oder hohe Nachfrage nach digitalen Kompetenzen. Genauso ungünstig ist, dass dadurch frühere Ungleichheiten fortgeschrieben werden. Vor allem Menschen, die strukturell benachteiligt wurden, wie Frauen oder Wiedereinsteiger nach Familienphasen, sahen sich oft in einer schwächeren Position. Dies soll sich nun ab dem nächsten Jahr ändern.
Neue Richtlinie ordnet Bewerbungsgespräch neu und setzt einer Frage den Riegel vor
Ab dem 7. Juni 2026 tritt eine EU-weit verbindliche Richtlinie zur Lohngleichheit und Gehaltsoffenlegung in Kraft, die Bewerbungsprozesse nachhaltig umgestaltet. Arbeitgeber dürfen künftig nicht mehr nach der bisherigen Vergütung oder Gehaltsgeschichte fragen. Stattdessen müssen sie vor oder spätestens beim Bewerbungsgespräch die Gehaltsspanne für die ausgeschriebene Stelle offenlegen.
Ein weiterer Effekt ist, dass Unternehmen Stellenanzeigen künftig mit konkreten Angaben zur Gehaltsstruktur versehen müssen – entweder direkt in der Anzeige oder vor dem ersten Gespräch. Für Bewerbende selbst bedeutet das: Sie können selbstbewusster ins Gespräch gehen, denn sie wissen, welche Spanne erwartet wird und auf welcher Grundlage verhandelt wird. Gleichzeitig gilt: Auf unzulässige Gehaltsfragen müssen Kandidaten keine Zahl nennen, sondern können sachlich ausweichen oder auf die rechtlichen Neuerungen verweisen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Europäische Union zur Lohntransparenz-Richtlinie)














