Bis 2.000 Euro: Familien in Deutschland erhalten neuen Zuschuss

Eine Frau hält Geldscheine in ihrer Hand, im Esszimmer hoch, und zeigt sie ihrem Kind, welches am Tisch sitzt und Hausaufgaben macht.
Symbolbild © imago/Fotostand

Das ist ein wahrer Glücksfall für viele Menschen. Denn zahlreiche Familien in Deutschland erhalten bald einen Zuschuss und in den in beachtlicher Höhe. Kurz vor Weihnachten ist das eine willkommene Hilfe.

Staatliche Unterstützung ist in vielen Fällen immer willkommen und hierzulande profitieren Millionen Menschen monatlich davon. Viele schaffen es sogar nur deshalb über die Runden. Nun können viele Familien in Deutschland einen neuen Zuschuss erhalten, der gleich mehrere Vorteile im Vergleich zu anderen Leistungen hat.

So sieht der Kinderbetreuungszuschuss mit bis zu 2.000 Euro pro Kind aus

Arbeitgeber erkennen zunehmend, wie entscheidend familienfreundliche Angebote im Unternehmen sind. Denn so lässt sich die Zufriedenheit von Mitarbeitern wirklich am besten und langfristig fördern, steigern und erhalten. Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 erhalten viele Konzerne und Betriebe nun neue Möglichkeiten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gezielt zu stärken. Denn der steuerfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung wurde zum Jahresbeginn deutlich aufgestockt, sodass Eltern nun bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr als Entlastung erhalten können.

Besonders vorteilhaft ist dabei die neue Altersgrenze. Denn der neue Zuschuss, der sogar von der Bundesregierung offiziell abgesegnet wurde, gilt nun für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, eine Erweiterung, die mehr Familien als bisher erreicht. Dadurch profitieren nicht nur Eltern kleiner Kinder, sondern auch jene mit älteren Schulkindern, die ebenfalls Betreuungsangebote benötigen. Arbeitgeber, die diesen Vorteil anbieten, zeigen sich als zukunftsorientierte Unternehmen, die auf die Bedürfnisse ihrer Angestellten eingehen.

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Steuerfrei und leicht zu beantragen ist der Zuschuss zudem auch

Das Beantragen des Zuschusses ist dabei sehr einfacher, noch einfacher als früher. Und es ist flexibler, sodass es den Zugang für Eltern erleichtert. Arbeitgeber können den Zuschuss an alle Mitarbeitenden oder spezifische Gruppen, wie etwa Alleinerziehende, ausgeben. Die Steuerfreiheit geht dabei zum Glück nicht verloren. Den Zuschuss können die Behörden jedoch nur dann steuerfrei gewähren, wenn die Betreuung durch eine staatlich anerkannte Einrichtung oder eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt.

Zusätzlich bietet eine neue Regelung den Eltern mehr Flexibilität in der finanziellen Abwicklung. Man erhält den Zuschuss außerdem nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Betreuungskosten zunächst selbst übernimmt und dem Arbeitgeber später abrechnet. Eltern müssen lediglich ein Formular ausfüllen. Dieses soll bestätigen, dass man die Voraussetzungen erfüllt und keinen weiteren Zuschuss von einem anderen Arbeitgeber erhält.