Bis 200 Euro: Bürgergeld-Empfänger erhalten nächsten Zuschlag

Eine schwarze Geldbörse mit einer goldenen Aufschrift auf einem Holztisch. Die Aufschrift lautet "Bürgergeld". Aus dem Portemonnaie gucken mehrere Euro-Scheine heraus. Es handelt sich um einen 50-Euro-Schein, einen 20-Euro-Schein und einen 10-Euro-Schein.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Viele Menschen in Deutschland sind auf staatliche Hilfsleistungen angewiesen. Bürgergeld-Empfänger können nun einen besonderen Zuschuss erhalten, der ihnen bis zu 200 Euro im Monat zusätzlich beschert.

Angesichts der Inflation und Teuerungswelle sind immer mehr Menschen in Deutschland auf staatliche Unterstützung angewiesen. Nun erhalten Bürgergeld-Empfänger den nächsten Zuschlag, der sie enorm entlasten könnte.

Zusätzliche Unterstützung für bedürftige Menschen: Bürgergeld und Mehrbedarf

Das Leben mit einer Schwerbehinderung bringt oft hohe Kosten mit sich – sei es für Medikamente, Pflege oder spezielle Hilfsmittel wie Rollstühle. Das gilt selbst in Deutschland, wo der Staat zwar viele Kosten übernimmt, aber eben nicht alle. Für viele Betroffene ist das Bürgergeld eine wichtige Basis, doch in vielen Fällen reicht der Regelsatz allein nicht aus. Genau hier setzen die Mehrbedarfszuschläge an, die zusätzliche finanzielle Entlastung schaffen sollen.

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 35 Prozent seines Bürgergeld-Regelsatzes extra erhalten. Im Jahr 2025 bedeutet das für alleinstehende Personen eine monatliche Unterstützung von rund 197 Euro zusätzlich zum Regelsatz von 563 Euro. Auch Menschen mit einer Gehbehinderung, die durch die Merkzeichen “G” oder “aG” im Ausweis gekennzeichnet ist, profitieren. Hier allerdings liegt der Mehrbedarf lediglich bei 17 Prozent, was etwa 95 Euro entspricht. Das ist zwar kein Vermögen, kann aber am Ende des Monats für Betroffene eine enorme Hilfe sein.

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Wie der Mehrbedarf beantragt wird – und was wichtig ist

Im Gegensatz zu vielen anderen Sozialleistungen ist die Beantragung des Mehrbedarfs erfreulich einfach. Bürgergeldempfänger müssen lediglich die relevanten Nachweise – wie den Schwerbehindertenausweis oder Bestätigungen über den Bezug von Eingliederungshilfen – beim Jobcenter einreichen. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.

Eine wichtige Einschränkung gibt es allerdings. Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist oder Altersrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld und somit auch keinen auf den Mehrbedarf. Kinder unter 15 Jahren gelten laut Gesetz ebenfalls als nicht erwerbsfähig. Sie fallen daher aus dem Anspruchsbereich heraus. Für viele Betroffene kann der Mehrbedarf jedoch den entscheidenden Unterschied machen, um sich teure Hilfsmittel oder spezielle Therapien leisten zu können. Besonders in Übergangszeiten, etwa bei der Wiedereingliederung in einen Job, lässt sich diese Leistung oft verlängern, um den Start zu erleichtern.