Es sind gute Nachrichten für alle, die auf einen weiteren Mega-Zuschuss vom Staat gehofft haben: Bis zu 23.500 Euro können Haushalte als Förderung bekommen, wenn sie eine Bedingung erfüllen. Wer berechtigt ist, sollte den Zuschuss nicht verpassen.
Es ist ein attraktiver Zuschuss, den viele Haushalte gut gebrauchen können. Um diesen zu bekommen, sind nur wenige Schritte notwendig. Für die Antragstellung und Genehmigung ist es wichtig, spezielle Voraussetzungen zu erfüllen ‒ dann steht der Förderung nichts mehr im Weg.
Bis 23.500 Euro erhalten: Voraussetzungen für den hohen Zuschuss
Rund 12 Prozent der Kohlenstoffemissionen konnten deutsche Haushalte in den vergangenen Jahren beim Gebrauch ihrer Heizungen im Wohnraum schon senken. Allerdings ist das Heizen in Privathaushalten noch immer ein Problem, sagt das Umweltbundesamt. Es wird zu viel CO₂ ausgestoßen. Trotzdem entscheiden sich Eigentümer einer Immobilie nicht immer dafür, ihre Anlagen zu erneuern. Dabei hat der Umstieg auf klimafreundliche Heizanlagen nicht nur Vorteile für die Umwelt. Wer diesen Schritt geht, profitiert auch von hohen Zuschüssen.
Bewohnt man als Eigentümer eine Bestandsimmobilie und will eine energieeffiziente Heizungsanlage einbauen lassen, gibt es eine KfW-Förderung. Das Programm mit dem Namen “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” setzt voraus, dass Immobilieneigentümer zunächst einen Experten für Energieeffizienz beauftragen, der das Vorhaben begleitet und eine Bescheinigung erstellt. Gefördert werden sowohl Kauf und Installation energieeffizienter Heizungen, als auch die Fachplanung und der Anschluss an bestehende Wärmenetze.
Hohe Förderung bis zu 23.500 Euro möglich
Ob solarthermische Anlagen, Wärmepumpen oder Biomassenheizungen ‒ der staatliche Zuschuss wird für verschiedene Heizungsanlagen in Einfamilienhäusern gezahlt. Bis zu 23.500 Euro können es maximal werden. Die KfW verweist zugleich darauf, dass zwar kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht. Aber es sollen ausreichend staatliche Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, damit alle Anträge genehmigt werden können.
Seit dem 30. September 2024 ist eine Antragstellung für Immobilieneigentümer möglich, die ein Bestandsgebäude haben. Nachweise können online über die Seite der Förderbank eingereicht werden. Zudem ist es wichtig, den Antrag immer vor Beginn der Heizungsarbeiten zu stellen, um den staatlichen Zuschuss zu erhalten.